Limburg (DT/KNA) Die Limburger Staatsanwaltschaft hält ihre Entscheidung weiterhin für richtig, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten. Auch wenn es in den letzten Tagen von verschiedenen Seiten Kritik an der nun ein Jahr zurückliegenden Entscheidung gegeben habe, habe sich an der damaligen Rechtsauffassung nichts geändert, betonte ein Sprecher der Behörde am Dienstag auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit über mehrere Strafanzeigen zu entscheiden, in denen der Vorwurf der Untreue erhoben worden war im Zusammenhang mit dem gut 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg.
Behörde erinnert Kritiker an Autonomie der Kirche
Limburger Staatsanwaltschaft bekräftigt ihre Rechtsauffassung