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Von Michael Karger

In der Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils wird an zwei Stellen vom Glaubenssinn der Gläubigen gesprochen. Zunächst heißt es: „Die Gesamtheit der Gläubigen ... kann im Glauben nicht irren. Und diese ihre besondere Eigenschaft macht sie durch den übernatürlichen Glaubenssinn des ganzen Volkes dann kund, wenn sie ,von den Bischöfen bis zu den letzten Gläubigen‘ ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert. Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes ... den einmal den Heiligen übergebenen Glauben unverlierbar fest“ (Lumen gentium 12).

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