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Anzeigenpflicht mit Ausnahmeregelung

Die deutschen Bischöfe verschärfen ihre Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch – Kein Beschluss zu Entschädigungsfonds Von Regina Einig

Trier (DT) Die Bischofskonferenz reagiert: Ein halbes Jahr, nachdem eine Welle von Meldungen über sexuellen Missbrauch Minderjähriger über die katholische Kirche in Deutschland hereinbrach, hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Beauftragter der deutschen Bischöfe für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, am Dienstag in Trier die neuen Leitlinien zum Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs vorgestellt. Sie wurden in Zusammenarbeit mit kirchlichen und nichtkirchlichen Fachleuten erarbeitet, ersetzen die Leitlinien aus dem Jahr 2002 und sind am Mittwoch für drei Jahre in Kraft getreten.

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