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ZdK-Präsident Sternberg für Priesterweihe verheirateter Männer

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken glaubt, dass die Weihe von "viri probati" durch einen deutschen Bischof in Rom keinen Protest auslösen würde. Die Laien sollen "sich selbst ermächtigen", so Sternberg wörtlich.
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
Foto: Oliver Berg (dpa) | Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, sitzt am 24.11.2017 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) vor dem Logo der Organisation. Foto: Oliver Berg/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, sieht in der Debatte um die Weihe verheirateter Männer zu Priestern deutliche Impulse des Papstes, diese Frage anzugehen. "Wenn heute ein Bischof in Deutschland den Mut hätte, ein paar Männer, vielleicht Diakone, zu Priestern zu weihen, würde er aus Rom keinen Protest erfahren", sagte Sternberg am Mittwochabend vor Journalisten in Nürnberg.

Er wolle bei der Frage dieser sogenannten "viri probati" (bewährte Männer) jedoch keine Debatte um den Zölibat führen, ergänzte Sternberg. Ihm gehe es darum, wie Gläubigen die Feier der Eucharistie ermöglicht werde. Er halte es auch für einen Fehler, eine Kirche ohne Priester konstruieren zu wollen.

Die Laien in der Kirche rief Sternberg zu mutigen Schritten in der Übernahme von Verantwortung auf. "Wir brauchen Menschen, die sich selbst ermächtigen als zu oft zu fragen", sagte er. Nötig seien vor Ort auch spirituelle Ansprechpartner. Dies könnten Männer, Frauen, Ehren- oder Hauptamtliche sein, die eine entsprechende Begabung hätten, "unabhängig von der Frage, welche zugeschriebene Kompetenz sie haben". Deshalb müssten dies auch keine Priester sein.

Entscheidend für die Kirche sei, auch in Zukunft in einer zunehmend weniger christlichen Gesellschaft diskursfähig zu bleiben. Es sei absehbar, dass die Christen bald nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ausmachten. Es gelte daher, in Debatten nicht allein auf die Ebenbildlichkeit Gottes zu verweisen, sondern auch auf die Menschenrechte. Dabei müsse deutlich gemacht werden, dass das Grundgesetz auf diesen ethischen Grundlagen beruhe.

KAP/KNA/jbj

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