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Woelki und Heße stehen weiter unter Druck

Ehemalige Mitglieder des Kölner Betroffenenbeirats werfen Kardinal Woelki „Missbrauch von Missbrauchsopfern“ vor. Dagegen gerät laut FAZ auch der Hamburger Erzbischof Heße weiter unter Druck, weil er einen Missbrauchsfall in Köln vertuscht haben soll. Nun äußert sich auch der Kölner Erzbischof zu Vorwürfen.
Dompropst Norbert Feldhoff, Kardinal Rainer Maria Woelki und Prälat Dr Stefan Hesse.
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Das Erzbistum Köln sieht sich schweren Anschuldigungen ausgesetzt, die auch die Amtszeit Stefan Heßes(hier als damaliger Generalvikar rechts im Bild) als Personalchef betreffen.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat im Fall des wegen Kindermissbrauchs verurteilten Priesters A. die „jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler“ eingestanden. Der Einsatz des Priesters sei „absolut unverantwortlich“ gewesen. Das sagte Woelki am Donnerstag dem kirchlichen Kölner Internetportal domradio.de. Dafür müssten die Verantwortlichen „herausgefunden und benannt werden“. Als verantwortlicher Bischof habe er den Sachverhalt untersuchen lassen und ein kirchenrechtliches Strafverfahren auf den Weg gebracht. Das Urteil sei gefällt, die Bestätigung durch die Glaubenskongregation in Rom stehe noch aus, so Woelki weiter.

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Der inzwischen 87-jährige A. war trotz der Verurteilungen in drei Bistümern tätig. 1972 wurde der dem Erzbistum Köln angehörende Priester wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt. Danach war er ab 1973 im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1989 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt und kurz darauf als Altenheimseelsorger nach Köln zurückkehrte. Als Ruhestandsgeistlicher war er dann von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid im Bistum Essen. 2019 hatte Woelki dem Geistlichen alle priesterlichen Dienste verboten.

Hat sich Heße rechtswidrig verhalten?

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“(F.A.Z) berichtet zudem über einen Brief Woelkis an den heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße und weitere ehemalige Verantwortliche im Erzbistum Köln. Demnach wurde Heße bereits im Frühjahr 2019 mit dem Vorwurf konfrontiert, sich als Personalverantwortlicher in einem mutmaßlich schweren Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen in den Jahren 2010 und 2011 „in mehrerer Hinsicht rechtswidrig“ verhalten zu haben. Heße wird vorgeworfen, auf eine Information der Glaubenskongregation und auch auf die Einleitung eines kirchlichen Strafverfahrens verzichtet zu haben. Dieser schließe aber nach eigenen Angaben aus, sich inkorrekt verhalten zu haben.

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Woelki berief sich laut F.A.Z. in seinem Schreiben auf ein Sondergutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW). Dieselbe Kanzlei, die auch das große - nun nicht veröffentlichte - Missbrauchsgutachten für das Erzbistum erstellt hatte, und bereits ein vergleichbares Gutachten für das Bistum Aachen veröffentlichte. WSW erhebt darin schwere Vorwürfe unter anderem gegen den früheren Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff und dessen Generalvikar Manfred von Holtum. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Verantwortliche stärker am Schutz der Täter interessiert gewesen waren als an der Fürsorge für die Opfer. Woelki hält das Gutachten in Köln zurück, da es presserechtlich mangelhaft und in seiner ganzen Methodik unbrauchbar sei, wie laut Informationen der F.A.Z. ein bereits Mitte September in Auftrag gegebenes Gegengutachten ergeben habe. Das Erzbistum hat nun ein neues Gutachten bei einer anderen Kanzlei in Auftrag gegeben.

Betroffene: Wurden systematisch belogen

Nun sieht sich das Erzbistum Köln dem Vorwurf ausgesetzt, die öffentliche Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Münchner Kanzlei WSW von langer Hand geplant zu haben, jedoch den Betroffenenbeirat des Erzbistums erst in einer Dringlichkeitssitzung Ende Oktober darüber informiert zu haben, um sich dort die Unterstützung der Betroffenen versichern zu lassen. Nachdem das Erzbistum betonte, die Entscheidung der Nicht-Veröffentlichung des Münchner Gutachtens sei in Übereinstimmung mit den Betroffenen gefallen, treten nun immer mehr Beiräte zurück, da sie sich instrumentalisiert sehen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ zitiert ein Mitglied des Betroffenenbeirats, dass man „offenbar systematisch belogen worden“ sei.

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Zudem berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass sich die Kölner Anwaltskammer in die Auseinandersetzung um die Validität des Münchner Gutachtens eingeschaltet habe. Das Erzbistum Köln verpflichtet die Kanzlei zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, weswegen sich die Anwälte gegen die Vorwürfe nicht verteidigen könnten, juristisch oder methodisch unsauber gearbeitet zu haben. Die Kammer macht deutlich, dass die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit möglicherweise hier an ihre Grenze gerate. DT/ska

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