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Wieder öffentliche Gottesdienste in Österreich

Bischofskonferenz verpflichtet zu FFP2-Maske und zwei Metern Abstand. Taufen dürfen nur im kleinsten Kreis stattfinden, Trauungen sind zu verschieben
Gottesdienste in Corona-Zeiten
Foto: Peter Gercke (dpa-Zentralbild) | Ab Sonntag werden nun Gottesdienste in Österreich wieder „öffentlich“ gefeiert. Eine Voranmeldung der Gläubigen ist nicht mehr nötig.

Ab Sonntag finden in Österreich wieder öffentliche Gottesdienste ohne strikte Teilnehmerbegrenzung statt. Allerdings muss während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2-Maske getragen werden, und es ist ein Abstand von zwei Metern zwischen Personen einzuhalten, die nicht im selben Haushalt wohnen. Darauf einigten sich die Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) angesichts der Lockdown-Lockerungen, die ab Montag in den Schulen, bei Dienstleistungen und im Handel gelten werden.

Angesichts des dritten staatlichen Lockdowns gab es ab 28. Dezember nur sogenannte „nicht-öffentliche Gottesdienste“ mit maximal zehn Gläubigen. Ausgenommen waren davon nur Begräbnisse, in deren Rahmen auch Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen gefeiert werden durften.

Mundkommunion nur zum Abschluss des Kommuniongangs

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Ab Sonntag werden nun Gottesdienste wieder „öffentlich“ gefeiert. Eine Voranmeldung der Gläubigen ist nicht mehr nötig. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die mit einer ärztlichen Bestätigung von der Maskenpflicht befreit sind. Auch der Zelebrant muss die Maske nur zum Ein- und Auszug tragen. 

Weiterhin schreibt die Bischofskonferenz vor, dass die Weihwasserbecken entleert sein müssen und stattdessen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Der Gemeinde- und Chorgesang soll weiterhin unterbleiben. Die Bischofskonferenz empfiehlt die Handkommunion, untersagt die Mundkommunion aber nicht völlig: „Mundkommunion ist nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird.“

Keine Rede von Dispens von der Sonntagspflicht

Keine ausdrückliche Rede ist in der neuen, ab Sonntag geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz von einer Dispens von der Sonntagspflicht. Allerdings heißt es darin: „Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten“. Und weiter: „Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten“.

Taufen können laut Bischofskonferenz „nur im kleinsten Kreis stattfinden“, Trauungen dagegen „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“.  DT/sba

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