Kiew (DT/KAP/KNA) In der Ukraine brauchen Religionsgemeinschaften für öffentliche Gottesdienste und Prozessionen keine Genehmigung mehr. Das Verfassungsgericht in Kiew erklärte am Dienstag die bestehende Gesetzesvorschrift für ungültig, die für religiöse Zeremonien außerhalb von Gotteshäusern, also auch in Krankenhäusern, eine Erlaubnis der Kommunen verlangt. Diese Vorschrift verstoße gegen die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit, so das Gericht.