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Über Glaubensdinge kann nicht "abgestimmt" werden

Auf die Forderung nach mehr Gebet in den Entscheidungsprozessen des Synodalen Weges antworteten zugehörige Gemeinde- und Pastoralreferenten, auch Mehrheitsentscheidungen seien geistliche Prozesse. Die Theologin Marianne Schlosser meint aber, dass Abstimmungen nicht an sich "geistlich" seien , sondern erst im Licht Gottes dazu gemacht werden müssten.
Entscheidungsprozesse können zwar geistlich sein, ersetzen aber nicht das Gebet
Foto: Lumina Images (51704428) | Entscheidungsprozesse können zwar geistlich sein, ersetzen aber nicht das Gebet, sondern setzen es vielmehr voraus.

„Geistlich“ heißt: vom Heiligen Geist geleitet, bewirkt oder durchwirkt. Das können auch Entscheidungsfindungen in Gemeinschaft sein, zum Beispiel, wenn eine Ordensgemeinschaft einen Oberen wählen muss. Vor allem die Jesuiten sind dafür bekannt geworden, dass sie für einen solchen Prozess Richtlinien formulierten, damit er ein vom Geist Gottes getragenes Geschehen wird. Wie auch Arbeit nicht einfach „Gebet ist“, sondern von der betreffenden Person im Licht Gottes dazu gemacht werden muss, so sind auch Abstimmungen nicht von Haus aus „geistlich“. Sie werden es auch nicht dadurch, dass ein Ritus vollzogen wird – gleichsam ein Zeichen vor die Klammer gesetzt wird, das alles rechtfertigen soll, was drinnen steht. Das wäre geradezu missbräuchlich.

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Das Gespür für den Glauben kann verkümmern

Gebet ist der primäre Vollzug des Glaubens an den lebendigen Gott, zu dem man spricht, und dessen Blick man sich stellt. Nicht ohne Grund wird im Neuen Testament zu „immerwährendem Gebet“ aufgefordert: Sich selbst von Gott angeblickt zu wissen, soll eine dauerhafte Haltung des Menschen werden; dadurch vollzieht sich eine Umgestaltung des Urteils und des Wollens. Oder anders gesagt: Durch das Leben im Glauben entwickelt sich der „sensus fidei“. Dieses Gespür für das, was den Glauben angeht, ist nicht fix und fertig mit der Taufe gegeben, es kann auch verkümmern.

Ringen um Entscheidungen setzt Gebet voraus

Da über Glaubensdinge im strengen Sinn nicht „abgestimmt“ werden kann – keine Mehrheit als solche kann mich verpflichten, etwas zu glauben –, war man bei Entscheidungsfindungen in der Kirche stets darauf bedacht, möglichst Einmütigkeit zu erzielen. Wo diese nicht zu erreichen ist, genügt es nicht, auf eine rein zahlenmäßige Mehrheit zurückzugreifen. Man fragt in diesem Fall nach der „maior et sanior pars“ (vgl. Benediktregel Kap. 64), also danach, wo die bessere Einsicht und die solideren Argumente liegen. 
Fazit: Solch ein Ringen um Entscheidungen kann „geistlich“ sein, es ersetzt aber nicht die Haltung des Gebetes, im Gegenteil: Diese ist vorausgesetzt, damit das letzte Ziel aller Prozesse nicht vergessen wird. 

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Marianne Schlosser Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

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