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Theologe: Kompromissregelung zur Abtreibung bringt hohe moralische Güter miteinander in Einklang

Der Berliner Theologe Andreas Lob-Hüdepohl hält die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen "insgesamt für sehr gut".
Schwangere Frau.
Foto: pixabay | Mutter und Kind - beide haben Rechte, die miteinander in Einklang zu bringen sind, so der Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl.

Zwar handele es sich um einen Kompromiss - "der aber versucht, zwei auch aus kirchlicher Sicht hohe moralische Güter miteinander in Einklang zu bringen: das absolute Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Lebensrecht und die Lebenssituation der Mutter", sagte der Theologe im Interview der Plattform katholisch.de.

Zufrieden äußerte sich Lob-Hüdepohl darüber, dass eine Änderung des Paragrafen 219a und damit des Werbeverbots für Abtreibungen vorerst ausbleibt. Die Regelung verstärke "in notwendiger Weise auch im öffentlichen Bewusstsein die gesetzlichen Regelungen zur Nicht-Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen", so der Theologe. Bei Abtreibung handele es sich "laut Gesetz um eine rechtswidrige Handlung", die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibe. "Und mit Verlaub: Für rechtswidrige Handlungen sollte man nun wirklich keine Werbung machen dürfen", so Lob-Hüdepohl.

Zugleich betonte der Moraltheologe, natürlich hätten Schwangere einen Anspruch auf Informationen über eine Abtreibung. Aber ein Arzt, der Abtreibungen durchführt und damit Geld verdient, könne nicht gleichzeitig "unabhängig und ergebnisoffen über solch einen schwerwiegenden Eingriff in das Lebensrecht des Ungeborenen und seine psychosozialen Folgen für die Schwangere" aufklären.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Grüne und Linke wollen den Paragrafen 219a abschaffen; die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen. Die Union ist gegen eine Abschaffung, genauso wie die katholische Kirche. Am Dienstag hatte die SPD-Fraktion in Abstimmung mit der Union erklärt, dass sie ihren Antrag zum Werbeverbot für Abtreibungen nicht im Bundestag zur Abstimmung stellen wird. Damit ist die Auseinandersetzung vorerst vertagt.

KNA / jbj

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