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Theologe Hasenhüttl kritisiert Kardinal Marx

2003 habe Kardinal Marx ihn vom Priesteramt suspendiert, weil er in einem Gottesdienst Nicht-Katholiken zur Kommunion eingeladen hatte, so der Saarbrücker Theologe Gotthold Hasenhüttl. Jetzt mache Marx sich selbst dafür stark.
Kelch mit Wein bei der Kommunion
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Ein Gläubiger nimmt bei der Austeilung der Kommunion in einem Gottesdienst am 25. April 2017 in der Kapelle des Priesterseminars Sankt Georgen in Frankfurt den Weinkelch entgegen.

Der Saarbrücker Theologe Gotthold Hasenhüttl hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in der Kommuniondebatte kritisiert. Der Kardinal setze sich heute dafür ein, nichtkatholischen Ehepartnern in Einzelfällen den Kommunionempfang zu erlauben, so Hasenhüttl in einem Gastbeitrag für die "Zeit" (Donnerstag). 2003 dagegen, damals noch als Bischof von Trier, habe Marx ihn vom Priesteramt suspendiert, weil er in einem Gottesdienst am Rande des ersten Ökumenischen Kirchentags in Berlin ausdrücklich auch Nicht-Katholiken zur Kommunion eingeladen hatte.

Gegen diese Entscheidung ging Hasenhüttl in Rom vor, wurde jedoch von der Glaubenskongregation abgewiesen. Im Jahr 2006 entzog Marx ihm auch die kirchliche Lehrerlaubnis. 2010 trat Hasenhüttl aus der Kirche aus. "Inzwischen macht sich Marx genau dafür stark, wofür er mich einst maßregelte", schreibt der 84-Jährige: "Ein Kardinal oder ein Priester entscheidet also, wer am Tisch des Herrn sitzen darf? Der eine darf, der andere nicht?", fragt Hasenhüttl und fügt hinzu: "So viel Macht macht mich wütend."

In der katholischen Kirche sind zur Kommunion nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten Notlagen - die Eucharistie empfangen. Katholiken ist eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt. Aktuell wird in Deutschland diskutiert, ob bei konfessionsgemischten Ehepaaren der evangelische Partner im Einzelfall mit zur Kommunion im katholischen Gottesdienst gehen darf.

DT/KNA

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