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Seit 150 Jahren ist die Unfehlbarkeit des Papstes definiert

Die dogmatische Konstitution „Pastor aeternus“ wurde heute vor 150 Jahren verkündet. Unfehlbar war der Papst auch vorher schon. 
„Pastor aeternus“ wurde heute vor 150 Jahren verkündet
Foto: dpa

Es gibt nichts neues in der Kirche. Auch wenn erst das I. Vatikanische Konzil genau heute vor 150 Jahren die Unfehlbarkeit des Papstes formell definierte, so waren alle Nachfolger des Heiligen Petrus natürlich unfehlbar. Die Lehre der Kirche ändert sich nicht. Was sich ändern kann ist, dass es formelle Definitionen in der Zeit gibt. Die Kirche definiert formell, was immer geglaubt wurde, jedoch dem jeweiligen Zeitgeist zum Opfer zu fallen droht. 

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Die  Kirche in Bedrängnis

Die Zeitirrtümer des 19. Jahrhunderts hatten alle Päpste dieser Zeit beschäftigt. Dazu kam noch die politische Bedrängnis der Kirche. Der Kirchenstaat ging 1870 endgültig unter. Was davon übrig blieb ist der Vatikanstaat, wie wir ihn heute kennen. Doch erst 1929 wurde eine verbindliche Regelung für den Vatikan gefunden. Die Kirche, die in der Zeit lebt, durchlebt auch immer die Irrtümer der Zeit. Was heute Gendermainstreaming ist, waren damals Liberalismus und später der Nationalismus und der Sozialismus. 

Kulturkampf in Deutschland

In Deutschland tobte der Kulturkampf. Die Kirche war in arger Bedrängnis, wo Fürst Bismarck hinlangte. Der deutsche Katholik war ultramontan und stand stets im Verdacht, nicht treu zum Vaterland und dessen Herrscher zu stehen. Trotzdem gehörte die Mehrheit der deutschen Bischöfe nicht zu den Infallibilisten, wie man die Befürworter der päpstlichen Unfehlbarkeit nennt.

Es war ein politisch aber auch theologisch aufgeheiztes Klima, in dem vor 150 Jahren eine lange Diskussion ihr lehrmäßiges Ende fand. Einer alten kirchlichen Tradition folgend reisten 60 Bischöfe vorzeitig aus Rom ab, um die Einmütigkeit des Konzils nicht durch ihre Gegenstimmen zu gefährden. Das I. Vatikanische Konzil beschloss, die Unfehlbarkeit des Papstes und den Jurisdiktionsprimat des Papstes in der dogmatischen Konstitution „Pastor aeternus“ zu definieren. 

Die Definition 

„Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion, zum Heil der christlichen Völker lehren und erklären wir endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, in treuem Anschluss an die vom Anfang des christlichen Glaubens her erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils: Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand — was Gott verhüte — herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.“

Pastor aeternus 21

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Jurisdiktionsprimat ist viel mächtiger

Während die Unfehlbarkeit des Papstes in aller Munde ist, jedoch erst einmal überhaupt ausgeübt wurde, ist die Anwendung der päpstlichen Jurisdiktion nahezu tägliches Handeln des Papstes und wird nie diskutiert. Die Unfehlbarkeit legt dem Papst sehr enge Fesseln an und ist kaum anwendbar. Sie ist Quelle stetiger Erregung. Zugleich ist der Papst höchster Gesetzgeber, höchster Ausleger der Gesetze und höchster Richter in der Kirche. Noch nie war zu hören, dass es an dieser Machtfülle des Pontifex maximus Kritik gegeben hätte.

Obwohl die Definition dieses Dogmas 150 Jahre alt ist, reißt die Diskussion darum nicht ab. Der Theologe Hans Küng verlor wegen Zweifel an dem Dogma seine Lehrerlaubnis und unternahm 2015 einen erneuten Anlauf, um bei Papst Franziskus eine Modifikation zu erreichen. Der deutsche Kirchenhistoriker Hubert Wolf sieht die Unfehlbarkeit des Papstes als eine historisch gewachsene Machtdemonstration einer unter Druck geratenen Kirche.

Tatsächlich finden sich in der Bibel und bei den frühesten Kirchenväter Belege für unfehlbarer Lehrentscheidungen des Hl. Petrus und seiner Nachfolger. Das Dogma bleibt. Die Diskussion darum wird uns wohl ebenfalls erhalten bleiben. 

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