Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kirche Aktuell

Prälat Markus Graulich: „Den Blick weiten“

Missbrauch: Prälat Markus Graulich SDB sieht in den Ortskirchen Defizite bei der Anwendung des Kirchenrechts. Von Regina Einig
Missbrauchsgipfel: Bewusstseinsschärfung und Faktenkenntnis der Bischöfe
Foto: Symbolbild: KNA | Bewusstseinsschärfung und Faktenkenntnis der Bischöfe: Beides soll der „Missbrauchsgipfel“ fördern.

Herr Prälat, Ende Februar wird sich eine Bischofsversammlung in Rom mit dem Thema Missbrauch beschäftigen. Worum geht es genau?

Es handelt sich um ein Treffen der Vorsitzenden der Bischofskonferenzen mit dem Papst, den Mitgliedern des Kardinalsrates und Vertretern der Kurie sowie einiger Experten. Wie Papst Franziskus selber festgestellt hat, gibt es im Hinblick auf dieses Treffen sehr hohe Erwartungen, die es zu dämpfen gilt. In der Weihnachtsansprache an die römische Kurie sowie auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Panama hat der Papst vor allem drei Ziele der Versammlung genannt: Es geht zunächst einmal darum, ein besseres Bewusstsein für den Missbrauch in der Kirche zu schaffen, auch durch die Begegnung mit den Opfern; dann um eine genauere Kenntnis dessen, was im Fall einer Anzeige wegen Missbrauchs konkret zu tun ist, wie etwa ein kirchenrechtliches Verfahren abläuft; und schließlich um die Frage der Prävention: Wie können Minderjährige besser geschützt werden, was ist in der Ausbildung zu verbessern, wie kann Vertuschung verhindert werden, wie können Fehler, die bisher begangen wurden, in Chancen verwandelt werden und so weiter. In seinen Äußerungen zum Thema hat der Papst angeregt, den Blick über den Tellerrand hinaus zu weiten und dazu eingeladen, dass die Kirche dadurch, dass sie sich dem Problem des Missbrauchs stellt, auch den Familien und der Gesellschaft hilft, dem Missbrauch entgegenzutreten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wie bewerten Sie den Vorwurf, das Kirchenrecht biete ausreichend Handhabe gegen Missbrauchstäter, werde aber zu lax angewandt?

Da kann ich nicht widersprechen. Sowohl das Kirchenrecht, als auch die Normen der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2010 sind sehr eindeutig und klar, zumindest für den Kirchenrechtler. Offensichtlich aber gibt es in den Ortskirchen immer noch Schwierigkeiten bei der richtigen Anwendung, wie es schon Papst Benedikt XVI. verschiedentlich beklagt hatte. Das Bewusstsein, dass auch das Strafrecht zur Kirche gehört, ist sehr unterschiedlich ausgebildet.

Prälat Markus Graulich
Foto: Archiv | Prälat Markus Graulich SDB arbeitet im Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte in Rom.

Was antworten Sie Kritikern, die – wie Doris Wagner – behaupten, das ganze Kirchenrecht sei „durchzogen von der Zweiteilung in Laien und Kleriker und pflegt damit eine Autoritätslogik, die Unterordnung verlangt“?

In ihrem Buch hat Frau Wagner erfreulicherweise eine sehr differenzierte Sicht des Kirchenrechts und stellt unter anderem fest, dass das Kirchenrecht, richtig angewandt, die geistliche Freiheit der Menschen eigentlich schützt. Im Hinblick auf die „Zweiteilung in Laien und Kleriker“ ist zunächst zu bedenken, dass das Kirchenrecht – wie das II. Vatikanische Konzil – von einer wahren „Gleichheit in Würde und Tätigkeit“ spricht, kraft derer alle Gläubigen „nach ihrer Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken“ (can. 208). Natürlich gibt es Kleriker und Laien, denen in der Kirche unterschiedliche Aufgaben zukommen. Das bedeutet aber nicht gleich eine Unterordnung, sondern grundlegend eine Zusammenarbeit, die unter anderem in den Beteiligungs- und Beispruchsrechten der Gläubigen zum Ausdruck gebracht wird, die das Kirchenrecht auch kennt. Formen der Autoritätslogik und Fehlformen von Gehorsam entstehen vor allem durch persönliche Haltungen der Einzelnen und mangelnde Umsetzung des Kirchenrechts. Gerade das Recht bildet die Grundlage, um der Willkür entgegenzuwirken.

Der Fall McCarrick gilt inzwischen als Paradebeispiel für das Versagen der Institution. Wo sehen Sie von kirchenrechtlicher Warte her noch graue Flecken?

Es sind schon viele Regelungen in Kraft, die auch greifen, wenn sie richtig angewandt werden. Graue Flecken, wie Sie das nennen, gibt es im konkreten Fall vermutlich im Hinblick auf das Ansehen der Person, das heißt in bestimmten Fällen ist es schwer, Anschuldigungen zu glauben, vor allem, wenn der Betreffende seine Unschuld beteuert. Da helfen rechtliche Regelungen wenig, sondern es geht darum, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen, ohne gleich in eine Kultur des Generalverdachts zu fallen.

Bischof Genn befürchtet, dass „allzu oft psychischer und geistlicher Missbrauch dem sexuellen Missbrauch vorausgehe. Opfer sexuellen Missbrauchs werden durch eine falsche geistliche Begleitung in Abhängigkeiten gebracht und gefügig gemacht“. Was ist dran an dieser These? Sind kirchliche Bewegungen und neue geistliche Gemeinschaften anfälliger für geistlichen und sexuellen Missbrauch als traditionelle Orden?

Für den geistlichen Missbrauch würde ich das auf jeden Fall bestätigen, denn vielen der neuen geistlichen Gemeinschaften fehlt ein gesunder Abstand zu den Gründergestalten und eine Einordnung des eigenen Charismas in die gesunde Tradition der Kirche. Das macht anfällig für „geistlichen Missbrauch“, der allerdings genau definiert werden muss, andernfalls ließe sich fast alles unter die Kategorie „geistiger Missbrauch“ rechnen, was zur Auflösung jeglicher Fundamente führen und Seelsorge verunmöglichen würde. Frau Wagner nennt in ihrem Buch erschreckende Beispiele für diesen Missbrauch, die in der Regel aus neuen geistlichen Gemeinschaften stammen. Deshalb werden Charismen und Gemeinschaften in der Regel einer eingehenden Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, ob sie wirklich von Gott inspiriert sind. Dabei sollten jene Prinzipien nicht vernachlässigt werden, die auf den Erfahrungswerten der traditionellen Orden und Kongregationen beruhen.

Inwieweit erfasst das Kirchenrecht das von Bischof Genn beschriebene Phänomen des „geistlichen Missbrauchs“?

In einem gewissen Sinn wird das Phänomen dadurch erfasst, dass den Gläubigen bestimmte Rechte zukommen, etwa, dass die Gottesdienste gemäß den Vorschriften der Kirche gefeiert werden, dass sie in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche der eigenen Form des geistlichen Lebens folgen können, dass niemand die Intimsphäre oder den guten Ruf eines Menschen verletzen darf, dass forum internum und forum externum strikt getrennt sein sollen, dass – auch für Ordensleute – eine freie Wahl des Beichtvaters besteht, dass bei der Beichte bestimmte Regeln der Klugheit einzuhalten sind. Im Hinblick auf diese Rechte gibt es zwei Probleme: 1. sie werden, gerade in neueren geistlichen Gemeinschaften, nicht immer beachtet; 2. gibt es nur wenige klar umgrenzte Möglichkeiten, diese Rechte geltend zu machen und auf ihre Einhaltung zu dringen.

Der Zölibat und die Ordensgelübde sind das Ergebnis einer freien Entscheidung nach jahrelanger Probezeit. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass die Debatte um geistlichen Missbrauch Priester und Ordensleute karikiert?

Ich finde es sehr erstaunlich, dass in der derzeitigen Diskussion die Abschaffung des Zölibates vorwiegend von denen gefordert wird, die selber nicht zölibatär leben. Das Lebenszeugnis derer, die im Zölibat oder nach den Ordensgelübden leben, in dieser Lebensentscheidung menschlich gereift sind und durch ihren Dienst dazu beitragen, dass das Leben vieler Menschen gelingt, wird dabei zu wenig ernst genommen oder gar unter Generalverdacht gestellt. Das ist ungerecht und oft verletzend.

Gibt es aus Sicht der christlichen Pädagogik Gründe dafür, spirituellen Missbrauch analog zu sexuellem Missbrauch zu verstehen?

Eine schwierige Frage, gerade für einen Pädagogen. Ich kann mir vorstellen, dass Menschen durch geistlichen Missbrauch psychisch ähnlich geschädigt werden können, wie durch sexuellen Missbrauch, der immer auch eine geistliche Komponente hat, denn er hinterlässt geistige Narben. Diese sind umso schmerzhafter, wenn ein Opfer Missbrauch im Kontext geistlicher Begleitung und/oder von Priestern und Ordensleuten erlitten hat. Eine allgemeine Antwort ist diesbezüglich. sicher nicht möglich, das kann nur individuell entschieden werden.

Welche Auswirkungen hat die sinkende Beichtpraxis auf die Beichtväter?

Jeder Priester wird auf die Aufgabe als Beichtvater vorbereitet, die rechtlichen Regelungen geben einen klugen Rahmen für dieses besonders sensible Feld der Seelsorge vor und der Priester sollte vor allem auch durch seine eigene Beichtpraxis wissen, was er tut. Zudem gibt es entsprechende Fortbildungen für Beichtväter, die allerdings besser wahrgenommen werden könnten. Wer zur Beichte kommt, will die Barmherzigkeit Gottes erfahren, Verzeihung seiner Sünden erlangen und mit der Kirche versöhnt werden. Dazu gehören auch Orientierung von Seiten des Beichtvaters, die aber immer als Hinweis zu verstehen ist. Der Beichtvater lädt zur Umkehr ein und soll den Pönitenten den Weg zu Christus zeigen, dem Arzt der Seele.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Benedikt XVI. Gläubige Jesus Christus Kirchenrecht Papst Franziskus Päpste Religiöse Orden Seelsorge Sexueller Missbrauch Weiterbildung Zölibat

Weitere Artikel

Wie sieht die Zukunft der Seelsorge in der Kirche aus - und was wird die Aufgabe von Priestern und Laien dabei sein? Eine Diskussion der Universität Bochum.
14.03.2024, 08 Uhr
Maria Palmer

Kirche