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Neues Gesetz in Queensland schafft Beichtgeheimnis ab

Priester im australischen Bundesland Queensland werden mit dreijährigen Haftstrafen bedroht, wenn sie während der Beichte von sexuellem Kindesmissbrauch erfahren und diesen nicht anzeigen.
Streit um Beichtgeheimnis
Foto: KH via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | "Wenn eine Person während des Sakramentes der Versöhnung beichtet, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben, kann und sollte die Absolution so lange vorenthalten werden, bis sie sich bei den Zivilbehörden ...

Ein neues Gesetz wurde am Dienstag im australischen Bundesstaat Queensland in der gesetzgebenden Versammlung des Landes verabschiedet, wie mehrere katholische Nachrichtenagenturen mitteilen. Die neue Rechtsprechung fordert Priester dazu auf, das Beichtsiegel zu brechen, wenn sie im Beichtstuhl von einem Kindesmissbrauch erfahren. Unterlassen sie dies, werden sie mit drei Jahren Gefängnis bestraft. Auch andere australische Bundesstaaten diskutieren ähnliche Vorschriften. 

Erzbischof beklagt unzureichende Kenntnis über Sakrament

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Erzbischof Mark Coleridge von Brisbane, der Hauptstadt von Queensland, sagte laut dem britischen "Catholic Herald", dass eine solche Meldepflicht „nichts an der Sicherheit junger Menschen ändern“ würde, und dass das Gesetz auf einer „unzureichenden Kenntnis“ darüber beruhe, „wie das Sakrament in der Praxis tatsächlich funktioniert“.

In der vergangenen Woche stellten die australischen Bischöfe der Bundesregierung des Landes die Anmerkungen des Heiligen Stuhls zu zwölf Empfehlungen zur Verfügung, die 2017 für einen von der Royal Commission verfassten Bericht zu den Kindesmissbrauchsfällen in den australischen Institutionen erarbeitet worden waren: „Als Antwort auf eine Empfehlung hinsichtlich des Beichtsiegels und der Absolution bekräftigte der Heilige Stuhl die Unantastbarkeit des Siegels“ und dass die Absolution nicht unter Vorbehalt in Bezug auf künftige Handlungen erteilt werden könne, heißt es in dem katholischen Magazin.

Die „Royal Commission into Institutional Responses to Child Sex Abuse“ hatte empfohlen: „Wenn eine Person während des Sakramentes der Versöhnung beichtet, sexuellen Kindesmissbrauch begangen zu haben, kann und sollte die Absolution so lange vorenthalten werden, bis sie sich bei den Zivilbehörden gemeldet hat“. In seiner Mitteilung an die katholischen Bischöfe Australiens hob der Heilige Stuhl zudem hervor, dass das Beichtgeheimnis die „seit langem bestehende und beständige Lehre der Kirche über die Unantastbarkeit des sakramentalen Siegels“ sei. Er fügte hinzu: „Der Beichtvater kann sicherlich – und sollte tatsächlich auch in bestimmten Fällen – ein Opfer dazu ermuntern, außerhalb des Beichtstuhls Hilfe zu suchen oder einen Missbrauchsfall gegebenenfalls den Behörden zu melden“.

Gelegenheit zur Reue und Besserung vertan

Der Beichtstuhl biete zudem – so der Vatikan weiter – denen, die sexuellen Missbrauch verübt haben, „vielleicht die einzige Möglichkeit, die Tat einzugestehen. In diesem Augenblick wird dem Beichtvater die Möglichkeit gegeben, den Pönitenten zu beraten und zu ermahnen, ihn zur Reue, zur Besserung seines Lebens und zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit aufzufordern. Sollte es für Beichtväter jedoch zur Praxis werden, jene anzuzeigen, die sexuellen Kindesmissbrauch gebeichtet haben, würde solch ein Pönitent sich nie mehr dem Sakrament nähern, und eine kostbare Gelegenheit zur Reue und Besserung wäre vertan“.

Der australische Abgeordnete Stephen Andrew betonte, dass das Gesetz „eine echte Gefahr für das öffentliche Vertrauen und den Zusammenhalt in unserer Gemeinschaft“ darstelle, und er fragte „Wie sicher können sich die Menschen von Queensland sein, dass sie in einer rechtsstaatlich regierten freien und offenen Demokratie leben, wenn der Staat seine Bischöfe ins Gefängnis bringt?“ Erzbischof Coleridge sagte, dass das Gesetz aus Priestern eher „staatliche Ermittler“ als „Diener Gottes“ machte.  DT/ks

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