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Neue Wendung im Streit um Pater Kentenich  

Der damalige Schönstatt-Vorsitzende Kardinal Errazuriz und Kardinal Ratzinger haben schon in den 1980er Jahren intensiv um die Deutung der Causa Kentenich gerungen. Die entscheidende Frage: Rehabilitierte der Vatikan Pater Kentenich 1965 mit seiner Rückkehr nach Deutschland?
Kardinal Errazuriz und Kardinal Ratzinger haben schon in den 1980er Jahren intensiv um die Deutung der Causa Kentenich gerungen.
Foto: Wolfgang Radtke (KNA) | In einem Brief, der der Tagespost vorliegt, antwortete Kardinal Ratzinger am 15. November 1983 auf das Schreiben des chilenischen Kardinals, ohne näher auf die Person Kentenichs einzugehen.

In der Debatte um Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der internationalen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich, führt ein nun bekannt gewordener Briefwechsel aus den 1980er Jahren zu neuen Wendungen. Demnach haben sich der damalige Schönstatt-Vorsitzende, der chilenische Kardinal Francisco Javier Errazuriz, und der damalige Leiter der Römischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, intensiv um eine Einordnung der Personalie Kentenich ausgetauscht.

Rückkehr Kentenichs nach Deutschland als Beleg für Rehabilitieurung?

Wie die spanische Nachrichten-Plattform „ACIPrensa“ berichtet, argumentiert Kardinal Errazuriz, ehemaliger Erzbischof von Santiago de Chile (1988-2010), er habe in einem Brief an die Glaubenskongregation vom 11. Juli 1983 für die Rehabilitierung Kentenichs das Argument vorgebracht, der Vatikan habe im Oktober 1965 die Rückkehr des Schönstatt-Gründers nach Deutschland erlaubt.

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In einem Brief, der der Tagespost vorliegt, antwortete Kardinal Ratzinger am 15. November 1983 auf das Schreiben des chilenischen Kardinals, ohne näher auf die Person Kentenichs einzugehen und präzisiert die Gründe, die das Heilige Offizium 1951 bewogen hatten, Maßnahmen gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung zu ergreifen. Diese hätten „einzig und allein dem Ziel gedient, „das religiöse Ideengut Pater Kentenichs zu schützen, es dem geistlichen Wohl der Kirche zuzuführen sowie das Werk als Ganzes wie auch die einzelnen Mitglieder vor möglichen Gefahren zu bewahren“.  

Zwar verweist Ratzinger in dem Brief auf die Unbedenklichkeitserklärung (Nihil obstat) für Kentenich zu Beginn des Seligsprechungsverfahrens 1973: Die Glaubenskongregation erachte „damit die ihr in dieser Sache zukommende Kompetenz für beendet“. Unbeantwortet lässt jedoch Ratzinger, ob der Vatikan im Oktober 1965 eine Rehabilitations-Entscheidung zu Kentenich getroffen hat.

"Ich brachte zum Ausdruck, Kardinal Ratzinger
habe Schönstatt großen Schaden zugefügt"
Kardinal Francisco Javier Errazuriz

Allerdings hatte Ratzinger in einem Brief an den Generalrektor der Pallottiner, Ludwig Münz, vom 2. April 1982 geschrieben, das damalige Heilige Offizium habe in der Sitzung vom 29. Oktober 1965 die früheren Entscheidungen zu „Lehre, Tätigkeit und Person“ Pater Kentenichs nicht aufgehoben. Im selben Brief hatte Ratzinger auch erwähnt, dass die Erlaubnis, Kentenich dürfe nach Deutschland zurückkehren, an die Bedingung gebunden gewesen sei, dass dieser nicht die Leitung des Schönstatt-Werkes übernehmen dürfe.

In einem aktuellen, von Kardinal Errázuriz unterzeichneten internen Text, der unter den Mitgliedern Schönstatts im Umlauf sein soll, schreibt der chilenische Kardinal laut „ACIPrensa“, er sei damals als Vorsitzender des Generalpräsidiums der Schönstatt-Bewegung nach Rom gekommen, „um dieses Thema mit Kardinal Ratzinger zu erörtern“. Und weiter: „Ich brachte zum Ausdruck, Kardinal Ratzinger habe Schönstatt großen Schaden zugefügt.“ Der Präfekt „war überrascht und erzählte mir, warum er diesen Brief unterschrieben hatte. Er sagte, dass sich der General der Pallottiner beschwert habe, weil die Schönstätter sagten, dass sie Pater Kentenich während seiner Jahre in Milwaukee, Vereinigte Staaten schlecht behandelt hätten und dass dieses Gerücht dazu geführt habe, dass die Pallottiner weniger Berufungen bekommen hätten. Der Kardinal sagte mir: Sicherlich denken Sie auch, dass es nicht so war; ich habe dem zugestimmt.“

Brief vollständig berichtigen

Als Kardinal Ratzinger den Brief erneut gelesen habe, „sagte er zu mir“ – so Kardinal Errázuriz weiter: „Ich werde ihn abändern müssen. Darauf erwiderte ich, dass es sich nicht nur um eine Änderung handeln dürfte. Er müsste den Brief vollständig berichtigen. Er sagte: ‚Ich werde es nach den Ferien tun’. Aber er tat es nicht, weil der Erzbischof-Sekretär der Kongregation ihn mit dem Argument daran hinderte, dass sich die Glaubenskongregation selbst nie widersprochen habe.“

Bei der Gelegenheit habe ihm Kardinal Ratzinger einen Brief des ehemaligen Präfekts des Heiligen Offiziums Kardinal Ottaviani gezeigt, in dem sich Ottaviani gegen den Vorwurf wehrte, er sei inkonsequent, wenn er nun über Pater Kentenich positiv urteile, nachdem er gegen ihn vorgegangen sei.

DT/jg

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