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Missbrauch: Trierer Bischof Stephan Ackermann verteidigt Kardinal Woelki

Die Kritik am Kölner Erzbischof Woelki habe „kampagnenhafte Züge“ getragen, meint der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Aus dem Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke lasse sich kein Grund zum Rücktritt ableiten.
Trierer Bischof Stephan Ackermann im Interview
Foto: Harald Tittel (dpa) | Das jüngst veröffentlichte Gutachten stelle einen Mosaikstein im Prozess der Aufarbeitung dar, so der Trierer Bischof Ackermann. "Und da wurde solide Arbeit geleistet."

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegen Kritik an dessen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln verteidigt. Im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte er, die Kritik habe in den letzten Wochen „kampagnenhafte Züge“ getragen. „Den Konflikt so auf Kardinal Woelki zu fokussieren und ihn als Oberschurken darzustellen das war maßlos“, so Ackermann. Aus dem Mitte März veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger lasse sich kein Grund zum Rücktritt ableiten.

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Schnell und konsequent reagiert

Dass der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, dem das Gutachten elf Pflichtverletzungen in neun Aktenvorgängen zur Last legt, Papst Franziskus seinen Amtsverzicht angeboten hatte, nennt Ackermann „respektabel“. Heße habe „schnell und konsequent reagiert“. Zudem würden auch andere Personen, die das Gutachten belaste, Verantwortung übernehmen, anstatt zu versuchen, „juristisch dagegen vorzugehen, wohl weil sie die Feststellungen des Gutachtens akzeptieren“.

Auf den Einwand dass sich das zweite Gutachten auf die Perspektive des Rechts und des Kirchenrechts beschränke und nicht die Frage stelle, was aus Sicht der Opfer hätte passieren müssen, antwortete Ackermann: „ Jedes Gutachten hat Grenzen. Das Gutachten an sich ist noch keine Aufarbeitung.“ Vielmehr stelle es einen Mosaikstein im Prozess der Aufarbeitung dar. „Und da wurde solide Arbeit geleistet“, so der Trierer Bischof. Die Kanzlei Gercke Wollschläger habe seiner Ansicht nach „die Vorgänge umfassender und intensiver aufgearbeitet“ als die ersten Gutachter der Münchner Kanzlei WSW, und zwar „nach klaren juristischen Kriterien“.  DT/mlu

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