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Kommuniondebatte: Bischofskonferenz hat laut Kirchenrechtler Ohly keine Entscheidungskompetenz

Für den Kirchenrechtler Christoph Ohly handelt es sich im Kommunionstreit um eine lehramtliche Frage, die auf universalkirchlicher Ebene ihre bindende Entscheidungskraft finden müsse.
Kelch mit Wein bei der Kommunion
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Ein Gläubiger nimmt bei der Austeilung der Kommunion in einem Gottesdienst am 25. April 2017 in der Kapelle des Priesterseminars Sankt Georgen in Frankfurt den Weinkelch entgegen.

Im Streit um die Zulassung evangelischer Ehepartner zur Kommunion kommt der deutschen Bischofskonferenz nach Ansicht des Kirchenrechtlers Christoph Ohly keine Kompetenz zur Entscheidung zu. Es handele sich um eine lehramtliche Frage, die auf universalkirchlicher Ebene ihre bindende Entscheidungskraft finden müsse, erklärt Ohly im Gespräch mit der „Tagespost“. Andernfalls würde von der Bischofskonferenz inhaltlich neues Recht gesetzt, das universalkirchliches Recht ändern würde, gibt der 52-Jährige zu bedenken. Ohly wörtlich: „In dieser Frage, die den Glauben der ganzen Kirche, hier spezifisch den inneren Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Einheit berührt, vermag die Bischofskonferenz kein Recht im Blick auf ihr Territorium zu setzen. Das ist eine universalkirchliche Frage.“

In Bezug auf die Aufforderung von Papst Franziskus an die deutschen Bischöfe, in der Debatte zu einer einmütigen Entscheidung zu gelangen, weist Ohly darauf hin, dass man Einmütigkeit nicht mit Einstimmigkeit gleichsetzen dürfe. „Einmütigkeit und Einstimmigkeit sind zwei verschiedene Begriffe. Während Einstimmigkeit eine klare rechtliche Kategorie darstellt, besitzt Eimütigkeit eine eher geistliche, rechtlich aber schwer fassbare Dimension.“ Zu klären sei daher, welchen Begriff der Papst in diesem Zusammenhang selbst verwendet hat.

Auf die Frage, ob die Beteiligung der Glaubenskongregation an den Gesprächen im Vatikan darauf hindeute, dass auch doktrinäre Aspekte, und nicht nur pastorale, eine Rolle spielen, antwortet Ohly: „Aus der Überzeugung meiner eigenen Disziplin kann ich Glaube, Kirchenrecht und Pastoral nicht voneinander trennen.“ Diese Dimensionen griffen vielmehr ineinander und förderten sich gegenseitg, so Ohly.

Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 24. Mai.
DT

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Deutsche Bischofskonferenz Evangelische Kirche Kirchenrechtler Papst Franziskus

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