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Kommentar um "5 vor 12": Bischöfliche Erklärung mit Verfallsdatum

Die bischöfliche Verteidigung öffentlicher Gottesdienste hielt gerade 30 Stunden stand.
Coronavirus - Gottesdienst
Foto: Markus Scholz (dpa) | Die kirchlichen Auflagen für Messen seien streng; Taufen, Trauungen, Erstkommunionen und Firmungen habe die Kirche von sich aus verschoben.

Sicher, Bischofskonferenzen verkünden keine Dogmen, und das ist auch gut so. Dennoch sollten ihre Erklärungen eine Orientierung bieten, die länger als ein paar Stunden währt. Bei ihrer Online-Herbstvollversammlung nahmen Österreichs Bischöfe in der Vorwoche zur „christlichen Verantwortung im zweiten Lockdown“ Stellung. In einer Erklärung verteidigten sie öffentliche Gottesdienste als „unverzichtbare Grundvollzüge des Glaubens“.

Religionsfreiheit ist hohes Gut

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Die kirchlichen Auflagen für Messen seien streng; Taufen, Trauungen, Erstkommunionen und Firmungen habe die Kirche von sich aus verschoben. Gegen die von Atheisten lautstark und argumentationsarm geforderten Eingriffe der Regierung ins Innenleben der Religionen hielten die Bischöfe fest: „Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das durch unsere Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten sind so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein.“ Noch deutlicher wurde am Freitag Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, auf Rückfragen von Journalisten: „Sine dominico non possumus“ (ohne Sonntag können wir nicht leben) zitierte er die zum Martyrium bereiten Christen des 4. Jahrhunderts, die in der diokletianischen Verfolgung an der sonntäglichen Eucharistiefeier festhielten.

30 Stunden (und ein Gespräch mit dem Kanzler) später kam die Vollbremsung: Bundeskanzler Sebastian Kurz dankte in öffentlicher Pressekonferenz dafür, „dass die Kirchen freiwillig darauf verzichten werden, öffentliche Gottesdienste abzuhalten in der Zeit des Lockdowns“. Wenige Minuten später bestätigte der Vorsitzende der Bischofskonferenz via kircheneigener Nachrichtenagentur Kathpress: „Die Katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen.“

Bischöfliche Erklärungen sollten haltbarer sein

Erklärungen der Bischofskonferenz haben keinen Ewigkeitscharakter. Sie sollten aber doch haltbarer sein, denn ein so rasches und überraschendes Verfallsdatum entwertet – wie jeder Händler bestätigen kann – das Produkt. Zumal, wenn es sich inhaltlich um etwas so Gewichtiges handelt wie die Religionsfreiheit und die „unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens“.

Weitere Hintergründe lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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