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Kirchenfinanzen: Ein Koloss auf tönernen Füßen

Für die katholische Seite regelt ein Dekret der Deutschen Bischofskonferenz von 2012, dass wer katholisch bleiben will, auch Kirchensteuer zahlen muss. Ausnahmen gibt es nicht, auch dann, wenn jemand aus Gewissensgründen den Kirchenapparat samt Synodalem Weg nicht mehr unterstützen will. Das Dekret widerspricht gesamtkirchlichen Gesetzen. Rom zögert aber und greift bisher nicht ein.
Kreuz aus Geldmünzen
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Problematisch ist nicht die allgemeine Verpflichtung der Gläubigen, ihre Kirche auch mit Geld zu unterstützen. Stein des Anstoßes ist vielmehr die Strenge, mit der die deutschen Bischöfe als Gesetzgeber die Kirchensteuerabgabe mit der Einheit der katholischen Kirche verbunden haben.

Auch wenn die Kirchensteuer, wie sie in Deutschland von den katholisch getauften Erwerbstätigen erhoben wird, ein in der Welt einzigartiges Instrument ist, entspricht sie der für alle Gläubigen geltenden Pflicht, die Sendung der Kirche finanziell zu unterstützen, wenn man über ein eigenes Einkommen verfügt. So gesteht der Rechtskodex der katholischen Kirche in seiner jüngsten Fassung von 1983 den Diözesanbischöfen in Canon 1263 zu, den seiner Leitung unterstellten Personen "eine maßvolle, ihren Einkünften entsprechende Steuer" aufzuerlegen. Als Johannes Paul II.

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