Paris (DT/KNA) Der Sprecher der Französischen Bischofskonferenz, Olivier Ribadeau Dumas, vermisst bei der Justiz-Entscheidung zur Leihmutterschaft in Frankreich eine Berücksichtigung des Kindeswohls. „Auffällig ist die Abwesenheit des Interesses des Kindes bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts“, teilte Dumas der französischen Zeitung „La Croix“ (Donnerstag) mit. Das Verbot der Leihmutterschaft in Frankreich schütze die Rechte der Frau und des Kindes. Die Entscheidung der Richter respektiere diese Prinzipien überhaupt nicht. „Ich kann das nur bedauern“, so Dumas.