Der päpstliche „Ökumene-Minister“, Kurt Kardinal Koch, erklärt im Interview mit der Tagespost-Beilage „welt&kirche“, warum Eucharistiegemeinschaft Bekenntnisgemeinschaft voraussetzt. Anlass dafür ist das Arbeitspapier „Gemeinsam am Tisch des Herrn“, das katholische und evangelische Theologen im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags (ÖKT) publiziert haben.
Kardinal Koch weist darauf hin, dass die Berufung auf den Glaubenssinn der einzelnen Gläubigen, um eine Gewissensentscheidung zu begründen, um bei der jeweils anderen Konfession ein Sakrament zu empfangen, verkürzt ist.
"Glaubenssinn" des Einzelnen kann von der Kirche nicht getrennt werden
Denn es gehe nicht einfach um den „sensus“ der Gläubigen, sondern um ihren „Glaubenssinn“. Die Grundkategorie heißt „sensus fidei“, und dieser betrifft die ganze Kirche. In diesem Sinn kann es zwischen dem „sensus fidelium“ und dem „sensus ecclesiae“ keinen Gegensatz geben.
Auch sei die Behauptung, alle Differenzen im Verständnis der katholischen Eucharistie und des protestantischen Abendmahls seien bloß „ausdifferenzierte theologische Begründungen“, zu hinterfragen.
Auch sei es eine grundlegende Glaubensfrage, ob Christus in der Eucharistie nicht nur in einem weiteren Sinne personal gegenwärtig sei oder doch somatisch. Das Papier des Ökumenischen Arbeitskreises enthalte aber kein eindeutiges Bekenntnis zur somatischen Realpräsenz Christi in der Eucharistie.
Eucharistie in Einheit mit der Universalkirche
Zudem werde auch das Verhältnis von Eucharistie und Kirche nicht ausreichend gewürdigt. Dabei genüge es, einen Blick auf die Feier der Eucharistie selbst zu werfen: „In der katholischen Kirche wird sie immer in Einheit mit der ganzen universalen Kirche gefeiert. In der „communio ecclesiae“ wird sie in besonderer Weise zum Ausdruck gebracht in der bezeugten Einheit mit dem jeweiligen Ortsbischof und mit dem Bischöfe von Rom als dem Papst der universalen Kirche.“ Es gehe also um ein Bekenntnis, dass die Eucharistie in Einheit mit Bischöfe und Papst gefeiert wird. Damit werde sichtbar, dass Kirchengemeinschaft, Bekenntnisgemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft zusammengehören und Kirche und Eucharistie nicht voneinander getrennt werden können.
Das vollständige Interview mit Kardinal Koch zu Interkommunion und Gewissensentscheidung lesen Sie in der Beilage welt&kirche in der kommenden Ausgabe der Tagespost.