Der Münsteraner Pfarrer Ulrich Zurkuhlen, der von Bischöfe Felix Genn im Juli 2019 wegen umstrittener Äußerungen zu sexuellem Missbrauch in den Ruhestand versetzt worden war, darf ab sofort wieder Gottesdienste feiern. Dies teilte das Bistum Münster am Montag mit. Seit den Vorfällen habe es mit Zurkuhlen verschiedene Gespräche und schriftliche Kontakte von Vertretern des Bistums, auch von Genn selbst, zum Thema sexueller Missbrauch und Prävention gegeben. Nach Angaben des Bistums habe der 80-jährige Geistliche in einem Schreiben an Bischöfe Genn glaubhaft um Entschuldigung gebeten.
Für Vergebung für Missbrauchstäter geworben
Zurkuhlen hatte vor einem Jahr in einer Predigt dafür geworben, einander vergeben zu können, und dies ausdrücklich auch auf Priester bezogen, die Minderjährige sexuell missbraucht haben. Zahlreiche Gottesdienstbesucher hatten daraufhin unter Protest die Kirche verlassen und kritisiert, dass er nicht auf die Perspektive und das Leid der Opfer eingegangen war.
Seine umstrittene Predigt hatte Zurkuhlen zudem in einem Gespräch mit der WDR-Lokalzeit Münsterland verteidigt und betont, er wolle das Leid der Opfer keineswegs herunterspielen. Gleichzeitig zeigte er sich darüber verwundert, warum sich viele Missbrauchsopfer erst so spät gemeldet hätten. Auch verstehe er nicht, warum Kinder, wenn sie so etwas Schreckliches erlebt hätten, immer wieder zu dem Täter gegangen seien. Das zeige doch, dass da auch ein „positives Verhältnis“ gewesen sei müsse und dass es vielleicht „nicht so tragisch für die Kinder war“, so Zurkuhlen damals.
Erkenntnismäßig "verrannt"
In dem Brief an Bischöfe Genn, der auf den 1. Juni datiert ist, betone Pfarrer Zurkuhlen, dass er seine Äußerungen vom vergangenen Jahr ausdrücklich bedauere und alle Menschen, die er verletzt habe, um Entschuldigung bitte. Von seinen damaligen Äußerungen distanziert er sich „absolut“; er habe sich in diesem Zusammenhang „erkenntnismäßig ‚verrannt‘“. Zudem hätten seine Aussagen in dem WDR-Beitrag „die Opfer wieder zu Opfern“ gemacht.
Wie das Bistum Münster weiter mitteilte, darf Zurkuhlen nun in einem sehr begrenzten Rahmen wieder gottesdienstlichen Feiern vorstehen – allerdings nicht im Rahmen üblicher Pfarrgottesdienste. Über andere Gottesdienste oder kirchliche Veranstaltungen, an denen er als Seelsorger teilnehmen möchte oder die er feiern möchte, muss er das Bistum immer im Vorfeld informieren. Zum Thema sexueller Missbrauch darf sich Zurkuhlen weiterhin weder schriftlich noch mündlich äußern. Auch bleibt es ihm für ein weiteres Jahr verboten, die Beichte entgegenzunehmen. Zurkuhlen bleibt weiterhin in den Ruhestand versetzt und bezieht die dafür vorgesehenen, abgesenkten Bezüge.
DT/mlu
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