Koblenz (DT/KNA) Die Kirchensteuerpflicht verstößt nicht gegen die Verfassung. Das geht aus einer am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 6 A 10941/15.OVG). Demnach steht die Kirchensteuerpflicht nicht im Widerspruch zur gebotenen Glaubensfreiheit und zum Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung, weil sie mit Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Richter machten zudem deutlich, dass es nicht möglich ist, den Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erklären und zugleich in der Religionsgemeinschaft bleiben zu wollen.