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Dormitio-Abtei: Anklage wegen Brandstiftung fallengelassen

Die zwei Verdächtigen im Fall der Brandstiftung in der Dormitio-Abtei in Jerusalem im Mai 2014 werden mangels Beweisen nicht verurteilt. Ein Sprecher der Abtei kritisiert die Entscheidung.
Brandanschlag auf Dormitio-Abtei
Foto: Andrea Krogmann | Unmittelbar nach der Papstmesse im sogenannten Abendmahlssaal verübten Unbekannte am 26. Mai 2014 einen Brandanschlag auf die Kirche der deutschen Benediktinerabtei Dormitio.

Eine solche Realität ist für uns nicht akzeptierbar!“, mit diesen harten Worten verurteilte Wadie Abunassar im Namen der Kirchen des Heiligen Landes die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Bezirksgerichts in Lod: Die Anklage gegen die zwei Verdächtigen im Fall der Brandstiftung in der Dormitio-Abtei in Jerusalem im Mai 2014 wurde vergangene Woche wegen Mangels an Beweisen fallengelassen. „Diese Entscheidung bedeutet, dass diejenigen, die die Dormitio-Abtei angegriffen haben, nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.“

Gericht hatte Geständnis wegen Verhörmethoden für ungültig erlärt

Einer der Angeklagten, der 23-jährige Yinon Reuveni, wurde bereits 2017 im Fall der Brandstiftung der Brotvermehrungskirche im Juni 2015 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte, dessen Name nicht veröffentlicht werden darf, da er zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war, hatte zwar zugegeben, in Terrorismus und Hassverbrechen, einschließlich der Brandstiftung und Vandalismus, verwickelt gewesen sein. Das Gericht hatte jedoch im Januar sein Geständnis wegen der vom israelischen Inlandsgeheimdienstes Schin Bet verwendeten Verhörmethoden für ungültig erklärt, die das Gericht als „emotionale Folter“ bezeichnete. Es wurde ihm nicht gestattet, einen Anwalt zu sehen, und das Verhör wurde unter starkem psychologischem und möglicherweise physischem Druck durchgeführt.

Im Gespräch mit der „Tagespost“ betont der Sprecher der Dormitio-Abtei, Prior Matthias Karl: „Wir haben ein Interesse wie jeder Bürger in diesem Land, dass die Gesetze, die es in dieser Demokratie gibt, auch angewandt werden, wenn eine kriminelle Tat vorliegt. Das heißt, so unschön das für den Täter auch ist, dass der Staat alle legalen Möglichkeiten nutzt, um die Täter ausfindig zu machen und entsprechend der Gesetze zu verurteilen.“

Es geht um mehr als um die Bestrafung der Täter

Aus der Sicht der Abtei geht es jedoch dabei nicht nur um die notwendige Bestrafung der Täter: „Wir wissen auch, dass eine Strafe alleine nicht zur Verbesserung der Situation führt, daher wünschen wir uns von der Gesellschaft mehr Wachsamkeit und Bereitschaft, den Straftätern zu helfen, ihr Leben zu wandeln.“ Die Bereitschaft zum Dialog und zur Versöhnung haben die Mönche auf dem Zionsberg in Jerusalem in der Vergangenheit bereits selbst gezeigt. Nach mehreren beleidigenden, anti-christlichen Graffiti-Schmierereien auf den Mauern der Abtei im Jahr 2016 traf sich ein Vertreter der Abtei mit den Beschuldigten und hat mit ihnen das Gespräch gesucht.

Wie sich der Anwalt der Angeklagten zur Einstellung des Verfahrens äußerte, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 21. März 2019. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

DT

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Till Magnus Steiner

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