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Die Staatsleistungen abzulösen ist ein Auftrag der Verfassung

Es geht vor allem um Gehälter für Bischöfe und Domkapitulare. Hunderte Millionen Euro Steuergelder zahlen die Länder dafür Jahr für Jahr an Bistümer und Landeskirchen. Höchste Zeit diese Zahlungen abzulösen. 
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Foto: Deutsche Bundesbank (deutsche Bundesbank) | Viele hundert Millionen Euro Steuergelder zahlen die Länder jährlich an die Kirche. Es ist hoch an der Zeit, die Staatsleistungen abzulösen.

Die Staatsleistungen sind schwer abzulösen. Ein Verfassungsauftrag verpflichtet den Gesetzgeber dazu, hängt aber auch gleich die Hürde sehr hoch. Viele Protagonisten sind daran beteiligt. Der Bund, die Länder, die Bistümer, der Heilige Stuhl und nicht zuletzt die politischen Parteien, die im Parlament die Initiative ergreifen müssten.

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Viele Hürden vor der Ablösung

In der kommenden Tagespost wird der Komplex umfassend beleuchtet. Alle Betroffenen kommen zu Wort. Alle Hürden kommen zur Sprache. Die Bistümer zeigen sich recht sprachlos, dabei geht es um Geld, das ihnen zufließt. Politische Parteien bilden die ganze Spannbreite der Nähe oder Ferne zur Kirche ab. Eine Einsicht in die Notwendigkeit der Ablösung ist überall vorhanden. Über die Höhe wird diskutiert. 

Alle Bürger zahlen

Allen Beteiligten ist klar, dass es höchste Zeit wird, die Leistungen abzulösen. Allen Beteiligten, auch den Vertretern der Kirche ist klar, dass es immer schwerer wird, in einer säkularen Gesellschaft Beträge in Höhe von 570 Millionen pro Jahr aus Steuermitteln an die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen zu rechtfertigen. Es könnte sein, dass sich das Fenster für eine einvernehmliche Lösung irgendwann schließt. DT/pwi

Lesen Sie in einem umfassenden Bericht zu den Staatsleistungen der Bundesländer an die Kirche in der kommenden Ausgabe der Tagespost, warum dieses Thema so kompliziert und die von der Verfassung geforderte Ablösung so schwierig ist. Das Epaper können Sie

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