Deutschland wird in den nächsten Tagen ein liturgischer Flickenteppich: Vom 1. Mai an werden in den Erzbistümern Köln, Paderborn sowie im Bistum Münster unter Auflagen öffentliche Messen gefeiert. Die Steilvorlage für die Lockerung des Versammlungsverbots lieferte Karlsruhe: Am 11. April hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot öffentlicher Gottesdienste als schwere Beeinträchtigung der Religionsfreiheit beurteilt und eine strenge Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme angeordnet.
Bonn/Wien
Die Kirchentüren öffen sich langsam wieder
Die ersten Vorboten einer Normalisierung der liturgischen Situation kündigen sich an.