Die kirchliche Rechtslage bezüglich der Freimaurerei und der Mitgliedschaft in Freimaurer-Logen ist mehr als eindeutig. Sie sagt aus, dass man als Katholik keinesfalls Mitglied bei den Freimaurern sein darf und man sich bei Missachtung dieses Verbotes die Exkommunikation zuzieht. Das Verbot, das im Zuge der Zeitverhältnisse schon in den 1970er Jahren wiederholt infrage gestellt wurde, hat die Kongregation für die Glaubenslehre im Jahre 1974 mit Bezug auf eine ausdrückliche Regelung im damals gültigen Kirchenrecht bestätigt.
Die Frage
Erlaubt die Kirche Katholiken, Freimaurer zu werden?
Es antwortet: Pfarrer Guido Rodheudt; Herzogenrath, Bistum Aachen. Von Bernd MoS