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DBK: Weniger Kirchensteuer-Einnahmen durch Corona

Hinsichtlich der Kirchensteuer erwarten die deutschen Bischöfe einen „schmerzlicher Prozess“. Gleichzeitig stellt der DBK-Vorsitzende Bätzing in Aussicht, nach und nach wieder mit öffentlichen Gottesdiensten zu beginnen. Und auch zum Synodalen Weg äußern sich die Bischöfe.
Deutsche Bischofskonferenz zu Corona
Foto: Federico Gambarini (dpa) | Die jüngst in Aussicht gestellten Lockerungen würden in der nächsten Zeit erste Schritte zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten möglich machen, so Bätzing.

Wegen der wirtschaftlichen Situation in der Coronavirus-Pandemie rechnet die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit sinkenden Kirchensteuer-Einnahmen. Seriöse Zahlen ließen sich derzeit noch nicht nennen, man erwarte jedoch einen „schmerzlichen Prozess“, erklärte der DBK-Vorsitzende, der Limburger Bischof Georg Bätzing, am Montag im Anschluss an eine Videokonferenz des Ständigen Rats der Bischöfe. „Die Corona-Pandemie zwingt uns, in einen Prozess einzutreten, bei dem wir abwägen müssen, was wir als Kirche finanziell künftig noch leisten können und wovon wir uns verabschieden müssen.“

Bätzing: Verbot war "vernünftig und verantwortungsvoll"

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Die deutschen Bischöfe diskutierten im Rahmen ihres virtuellen Treffens auch das weitere Vorgehen in der Frage von öffentlichen Gottesdiensten mit anwesenden Gläubigen. Die jüngst in Aussicht gestellten Lockerungen würden in der nächsten Zeit erste Schritte zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten möglich machen, so Bätzing. Gleichzeitig bekräftigte der DBK-Vorsitzende abermals, dass man das Verbot öffentlicher Messfeiern in der Situation der vergangenen Wochen für  „vernünftig und verantwortungsvoll“ halte.

Nach den positiven Gesprächen mit der Bundesregierung und den Landesregierungen werde man „die liturgischen Feiern nach und nach beginnen“. Dazu seien Empfehlungen entwickelt worden, „die dem religiösen Bedürfnis ebenso Rechnung tragen wie den hygienischen Standards, die unabdingbar sind, um möglichst jede Infektion zu vermeiden“. Auch hier gelte es, mit Verantwortung und Augenmaß zu handeln.

Synodaler Weg: Nach der Krise nicht zur Tagesordnung übergehen

Mit Blick auf den Synodalen Weg erklärte Bätzing, dass man nach der Krise nicht zur normalen Tagesordnung übergehen könne. Im Ständigen Rat habe man bekräftigt, dass die nächste Synodalversammlung „die Erfahrungen und Konsequenzen aus der Corona-Pandemie für unser kirchliches Handeln reflektieren“ müsse.

Die Bischöfe äußerten sich darüber hinaus auch zum Vorgehen in der Schwangerenkonfliktberatung. Nachdem aufgrund der Pandemie Online- und Telefonberatungen ermöglicht worden waren, betonte Bätzing, man halte es für dringend geboten, sobald sich eine Abschwächung der Pandemie zeige, „die Möglichkeiten zum Zugang persönlicher Schwangerschaftsberatung wiederzueröffnen und bisherige Qualitätsstandards weiter zu garantieren“.

DT/mlu

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