Im Bistum Trier sind nicht-katholische Ehepartner künftig zur heiligen Kommunion zugelassen. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann veröffentlichte dazu ein Schreiben, in dem er auf die Voraussetzungen zur gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie von konfessionsverbindenden Ehepaaren eingeht.
Bischofskonferent fand zu keiner einheitlichen Lösung
Die Frage nach der Kommunionzulassung nicht-katholischer Ehepartner hatte die deutschen Bischöfe im vergangenen Jahr lange beschäftigt. Da man nicht zu einer einheitlichen Lösung fand, veröffentlichte die Bischofskonferenzen unter dem Titel „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ eine Handreichung, die als Orientierungshilfe galt. Annahme und Anwendung des Textes wurden in die Verantwortung des jeweiligen Ortsbischofs gegeben.
Er halte den Text für eine „abgewogene und deshalb gute Orientierungshilfe“, schreibt Ackermann - „sowohl für diejenigen, die in der Pastoral Verantwortung tragen, aber auch für Gläubige, die sich in der Situation einer konfessionsverschiedenen Ehe befinden und denen die Frage der Teilnahme des evangelischen Partners an der Eucharistie ein ernsthaftes Anliegen ist“. Daher befürworte er die Orientierungshilfe und empfehle sie zur Anwendung.
Ackermann: Text ist weder Gesetz, noch bietet er detailgenaue Antworten
Der Trierer Bischof weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Text weder ein Gesetz darstelle, noch detailgenaue Antworten für alle auftretenden Einzelsituationen biete. Seine ökumenische und seelsorgerische Wirkung werde er dann am besten entfalten, wenn er „als orientierender Bezugspunkt für die persönliche und die gemeinsame Reflexion der Verantwortlichen für Gottesdienst und Seelsorge genommen wird“, so Ackermann in seinem Schreiben. Vor seiner Entscheidung, die Anwendung der Handreichung zu empfehlen, habe er den Text in den Gremien auf Bistumsebene, also dem Pastoralrat, dem Priesterrat, in der Leitungskonferenz des Generalvikariates sowie in der Ökumenekommission zur Beratung gestellt.
Zusätzlich gibt der Bischof noch einige Hinweise zum Umgang mit der Handreichung. Zum eine sei der Ausgangspunkt der Orientierungshilfe die christliche Pflicht zum gemeinsamen Zeugnis. Konfessionsverschiedene Ehen stellten eine spezifische Weise dar, das gemeinsame christliche Zeugnis zu leben. „Zumal dann, wenn der Glaube in ihnen eine prägende Rolle spielt.“ Darüber hinaus weist Ackermann darauf hin, dass die Orientierungshilfe keine förmliche Zulassung zur katholischen Kommunion durch einen kirchlichen Vertreter vorsieht. Vielmehr gehe es um eine „kluge und sensible Begleitung“, die den Eheleuten zu einer gewissenhaften Entscheidung helfen solle.
Ackermann: Nicht nur evangelische Ehepartner zugelassen
Ausdrücklich weist Ackermann darauf hin, dass die Orientierungshilfe keine wechselseitige Anerkennung des katholischen Eucharistie und des evangelischen Abendmahlsverständnisses darstellt. Daher gehe es ihr nicht um die Frage der sogenannten „Interkommunion“. Zudem sei sie nicht nur für Ehepaare gedacht, in denen ein Ehepartner der evangelischen Kirche angehöre. „Vielmehr stellt sie auch einen orientierenden Text dar für alle Christen in konfessionsverbindenden Ehen, die das Eucharistieverständnis der katholischen Kirche teilen.“
DT/mlu
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