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Bistum Alcalá de Henares: Kontroverse um Begleitung Homosexueller

Ein Journalist bezichtigt das Familien-Orientierungszentrum „Regina Familiae“ „illegaler“ Behandlungsmethoden im Falle Homosexueller, die die sexuelle Orientierung wechseln möchten.
Kontroverse um Familienzentrum bei Madrid
Foto: arifoto UG (ZB) | Das Familien-Orientierungszentrum „Regina Familiae“ steht aufgrund seines Umgangs mit Homosexuellen in der Kritik, weist sämtliche Vorwürfe jedoch entschieden zurück.

Bischof Juan Antonio Reig Plà von Alcalá de Henares in der Nähe von Madrid ist dafür bekannt, für die Gültigkeit der katholischen Sexualmoral einschließlich der Enzyklika „Humanae vitae“ öffentlich einzutreten, und ebenso die Genderideologie ohne Umschweife zu verurteilen. Damit macht er sich den Zeitgeistgehilfen gegenüber angreifbar.

Zeitung spricht von "Pseudotherapeutin", die nicht zu Therapien berechtigt sei

So zuletzt, als am 1. April die Onlinezeitung eldiario.es die Ergebnisse der „verdeckten Ermittlung“ durch einen Redakteur veröffentlichte. Angel Villascusa gab sich als junger Homosexueller aus, der seine sexuelle „Orientierung“ ändern möchte. Er wandte sich an eine Therapeutin vom Familien-Orientierungszentrum „Regina Familiae“. Das „Centro Diocesano de Orientación Familiar“ hat sich laut der Webseite des Bistums auf die ganzheitliche Betreuung von Familienproblemen spezialisiert.

Seinem Bericht zufolge nahm Redakteur Angel Villascusa an einer Sitzung teil, die von einer Frau namens B.V. geleitet worden sei. Die Onlinezeitung hebt hervor, die „Pseudotherapeutin“ sei kein Mitglied des Psychologenverbandes Madrid und deshalb „zu keinerlei Therapien ermächtigt“. Sie sei vielmehr beim Madrider Ableger des Päpstlichen Instituts „Johannes Paul II.“ angestellt, wo sie ein „Master für Ehe- und Familienwissenschaften“ verantworte.

Seit 2016 gilt im Land Madrid ein Verbot von Konversionstherapie

B.V. arbeite mit Bischof Reig Plà seit vielen Jahren zusammen. Villascusa bezichtigt die Diözesaneinrichtung „illegaler“ Behandlungsmethoden. Denn im Land („Autonome Gemeinschaft“) Madrid gilt seit Juli 2016 ein Landesgesetz, das „die Förderung und Durchführung von Aversions- oder Konversionstherapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechteridentität einer Person zu verändern“ als „sehr schwerwiegenden Verstoß“ bezeichnet.

Darin heißt es weiter: „Für die Begehung dieses Verstoßes ist die  Zustimmung der Person, die sich solchen Therapien unterzieht, irrelevant.“ Verboten ist gemäß Gesetz die „Aversions-, Reparations- oder Konversionstherapie“, die etwa durch den Hollywood-Spielfilm „Der verlorene Sohn" ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt ist.

Bischöfe kritisieren Gesetz als "Angriff auf die Meiungs- und Religionsfreiheit"

Nach der Verabschiedung des Landesgesetzes „zum umfassenden Schutz gegen LGTBI-Phobie“ bezeichneten die Bischöfe von Alcalá de Henares und von Getafe, deren Bistümer im Land Madrid liegen, das Gesetz als „Angriff auf die Meinungs- und Religionsfreiheit“ sowie als „Anschlag gegen die Werte, auf denen die Freiheit der Erziehung basiert“.

DT

Warum das Bistum Alcalá die Durchführung von „Aversions-, Reparations- oder Konversionstherapie“ leugnet, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 18. April 2019.

Themen & Autoren
José García Bischöfe Homosexuelle Illegalität Johannes Paul II.

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