Melbourne (DT/KNA) Im Missbrauchsverfahren gegen den australischen Kardinal George Pell muss sich der prominente Papstberater im März 2018 einer umfassenden inhaltlichen Anhörung stellen. Das Amtsgericht in Melbourne befand am Freitag in seiner nur 20 Minuten dauernden zweiten Sitzung, das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial rechtfertige die Eröffnung einer Anhörung. Am Ende der vierwöchigen Anhörung werde das Gericht aufgrund der Aussagen von rund 50 Zeugen und einem „voluminösen“ Beweismaterial über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Pell entscheiden.