MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Kirchenrecht

Professor Güthoff: An der Umsetzung hapert es 

Was folgt kirchenrechtlich aus den unerlaubten Segnungen homosexueller Paare? Eine Antwort an Professor Güthoff.
Was folgt kirchenrechtlich aus den unerlaubten Segnungen homosexueller Paare?
Foto: Rudolf Wichert (KNA) | Priester Christian Olding segnet ein homosexuelles Paar beim Segnungsgottesdienst "Liebe gewinnt" in der Kirche Sankt Martin in Geldern am 6. Mai 2021.

Diese Zeitung veröffentlichte am 14. Mai ein Interview mit dem Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff. Darin erklärte dieser, dass es sich bei den Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare beziehungsweise Beziehungen, die im Rahmen der Aktion „Liebe gewinnt“ stattgefunden haben, um Verstöße gehandelt hätten, nicht aber um ein Schisma. Darin stimme ich dem Münchner Kirchenrechtler zu. Schisma ist nach can. 751 „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“. Nicht jeder Akt des Ungehorsams erfüllt diesen Tatbestand.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben