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Unschuldig – und doch verdächtigt?

Der Umgang mit Geistlichen, die zu unrecht des Missbrauchs beschuldigt wurden, wirft nicht nur im Fall Pell moraltheologische Fragen auf.
Staatsanwaltschaften leiten weniger Verfahren ein
Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa) | Die Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler der Strafjustiz, der auch für Priester gelten muss.

Bei Geistlichen, denen Sexualstraftaten vorgeworfen werden, insbesondere gegen Minderjährige oder schutzbedürftige Erwachsene, scheint die Unschuldsvermutung durch die Schuldvermutung ersetzt zu sein, wie der irische Moraltheologe Vincent Twomey in der "Tagespost" ausführt. Der Fall des australischen Kurienkardinals George Pell zeige eindrücklich, dass diese Umkehrung der Beweislast eine groteske Verzerrung der normativen Rechtsprechung, des Sittenrechts und des kanonischen Rechts.

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Die Unschuldsvermutung ist ein Grundpfeiler

Denn die Unschuldsvermutung ist einer der Grundpfeiler der Strafjustiz, und auch des kanonischen Rechts. Doch in der Praxis wird selbst, wenn jemand für unschuldig befunden wird, der Verdacht aufrechterhalten.
Im Vergleich zu anderen fälschlicherweise beschuldigten Geistlichen hatte Kardinal Pell Glück, denn er konnte auf integere Juristen und Journalisten vertrauen. Doch eine Lehre aus diesem Justizskandal wird sein, dass ohne moralische Integrität der Akteure in Gerichten und in der Öffentlichkeit, keine Gerechtigkeit zu erwarten ist.

 

DT/reg

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