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Staatsrechtler Hillgruber: Vorgehen gegen Gottesdienstverbote „mehr als berechtigt“

Berliner Institut St. Philipp Neri geht gegen Totalverbot öffentlicher Gottesdienste vor.
Institut St. Philipp Neri geht gegen Gottesdienstverbot vor.
Foto: Institut St. Philipp Neri

Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber spricht sich für Lockerungen des allgemeinen Gottesdienstverbotes aus. Er erinnert daran, dass die Religionsfreiheit „wie kaum ein anderes Grundrecht auf gemeinschaftliche Ausübung angelegt und angewiesen“ sei. Daher müssten nicht anders als für materielle Versorgungseinrichtungen in begrenztem Umfang auch für Messen und Gottesdienste Ausnahmen zugelassen werden, zumal in der österlichen Zeit. Das sagte der Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn am Montag der Tagespost.

Grundrecht auf gemeinschaftliche Ausübung der Religionsfreiheit

Hillgruber äußerte sich anlässlich der Entscheidung des Berliner Instituts St. Philipp Neri, eine einstweilige Verfügung gegen das Land Berlin zu erwirken, um die Ostergottesdienste mit den Gläubigen halten zu dürfen. 

Das Vorgehen des Instituts St. Philipp Neri vorläufigen Rechtsschutz gegen das ausnahmslose Verbot von öffentlich zugänglichen Gottesdiensten und Messen in Berlin in Anspruch nehmen, sei „mehr als verständlich; das Anliegen erscheint mir vollauf berechtigt“, so Hillgruber.

Gottesdienst ist systemrelevante Dienstleistung

Es gebe auch so etwas wie eine spirituelle Grundversorgung, die durch die Übertragung von Gottesdiensten aus menschenleeren Kirchen nicht befriedigt werden könne. „Die Communio kann nur real erlebt werden“, so der Jurist.

Wenn in die Abwägung der Schutzmaßnahmen gegen die Coronaepidemie das Recht auf Religionsfreiheit eingestellt würde, könne ein Totalverbot von Gottesdiensten, das „die Kultusfreiheit in ihrem Kern trifft, eigentlich schwerlich verfassungskonform sein und länger Bestand haben.“

Hillgruber schlägt daher vor, dass eine begrenzte Zahl von Gläubigen je nach Größe der Kirchengebäude zugelassen werden könne. Wie bei anderen „systemrelevanten Dienstleistungen“ könnte durch Abstand und andere organisatorische Maßnahmen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes entsprochen werden. 

Das Institut will einen Mindestabstand zwischen den Gläubigen und die Registrierung der maximal 50 Teilnehmer garantieren. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.

(DT/ska)

Das Institut St. Philipp Neri geht rechtlich gegen das Totalverbot öffentlicher Gottesdienste vor und erhält Unterstützung namhafter Staatsrechtler. Lesen Sie daher die kommende Ausgabe der Tagespost.

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Redaktion Christian Hillgruber Institut St. Philipp Neri Religionsfreiheit Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Staatsrechtler

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