Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung beim High Court, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft. Der ehemalige Finanzchef des Vatikan und frühere Erzbischof von Melbourne und Sydney war von einem Gericht schuldig gesprochen worden, vor mehr als zwei Jahrzehnten als Erzbischof zwei Chorknaben in mehreren Fällen sexuell missbraucht und belästigt zu haben. Im Februar dieses Jahres wurde der 78 Jahre alte Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Melbourne
Staatsanwalt gegen Pells Berufungsantrag
Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt.