Örtliche Zeitungen hatten im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz bei der Katholischen Polnischen Missionskirche „Maria Frieden“ in Hannover am vergangenen Sonntag zunächst von einem „Gottesdienst“ berichtet. Die Polizei konnte diese Aussage nicht bestätigen und berichtete stattdessen von einer „Personenansammlung von ca. 30 bis 40 Personen“, die sie vor der Kirche angetroffen hätten. Gegenüber der „Tagespost“ widersprach Pfarrer Tadeusz Kluba den Medienberichten. Er habe seine Kirche lediglich zum privaten Gebet geöffnet, ein Gottesdienst habe nicht stattgefunden.
Kluba betont (Korrektur der ursprünglichen Meldung, Anm. d. R.), dass er die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus voll und ganz unterstützt und sich um die Einhaltung der Regeln bemüht. Alle Gottesdienste in der Polnischen Mission seien abgesagt beziehungsweise zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast zwei Wochen ausgesetzt gewesen, bestätigen zwei Gemeindemitglieder in Statements, die an die „Neue Presse“ und die „Hannoversche Allgemeine“ gesendet wurden und auch der „Tagespost“ vorliegen.
Der Pfarrer hat täglich die Einhaltung der Regeln angemahnt
Die die Gottesdienste betreffende Information sei ebenso wie die Öffnungszeiten der Kirche sowohl als Aushang als auch online öffentlich gemacht worden. „Ich habe die Kirche diese Woche fast jeden Tag kurz aufgesucht, um eine geistige Stärkung zu finden und habe dort ausschließlich vereinzelte Personen gesehen. Der Pfarrer hatte jeden Tag ausdrücklich darum gebeten, genügend Abstand zu halten und in der Kirche nicht länger als nötig zu bleiben“, berichtet einer der Gläubigen. Am besagten Tag hätten sich, vermutlich weil es ein Sonntag war, tatsächlich ungewöhnlich viele Personen gleichzeitig in der Kirche eingefunden. Nach einem kurzen Gebet habe der Pfarrer sofort die Gläubigen auf eine sehr höfliche Art und Weise aufgefordert, die Kirche möglichst zügig zu verlassen. Die Darstellung in den ersten Medienberichten sei „irreführend und falsch“ gewesen, heißt es in einem der Statements.
Das gegen Kluba eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „Verstoß gegen die niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona Pandemie“ ist weiter anhängig.
DT/ama
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