Herr Professor Mückl, ist der vollständige Verzicht auf öffentliche Eucharistiefeiern aufgrund des Seuchenschutzgesetzes ein Novum in der Rechtsgeschichte der Kirche? Mehr noch: Wir erleben geradezu eine Umkehr menschlicher Reaktionsmechanismen. Früher bestürmte man den Himmel, er möge der Seuche Einhalt gebieten. Dabei müssen wir gar nicht bis zu der Pest in Rom im Jahr 590 zurückgehen, um zu sehen, dass die Menschen die vermehrte Hinwendung zu Gott suchten, in Form von Bittprozessionen und Messen. So hielt etwa das bayerische Seuchenmandat von 1592 die Menschen nicht allein zur Einhaltung elementarer Hygieneregeln, sondern auch ausdrücklich zu einem frommen Lebenswandel an. Als zu Beginn des achtzehnten Jahrhunderts in Ostpreußen die ...
Rom
Pastoral: Was trotz Corona möglich ist
Einschränkungen des Kults müssen verhältnismäßig sein, meint der in Rom lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl. Sterbenden die Sakramente zu verweigern, sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte.