Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Vatikanstadt

Missbrauch: Franziskus schafft „Päpstliches Geheimnis“ ab

Mit der am Dienstag veröffentlichten Instruktion „Sulla riservatezza delle cause“ dürfen bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer durch eine Schweigepflicht gebunden werden.
Papst Franziskus und Missbrauchs-Aufarbeitung
Foto: Evandro Inetti (ZUMA Wire) | Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan war die Anwendung des „Päpstlichen Geheimnisses“ bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt worden.
Lesen Sie auch:

Papst Franziskus hat das sogenannte „Päpstliche Geheimnis“ bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abgeschafft. Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung vom Siegel besonderer Geheimhaltung aus.

Staatliche Anzeigepflicht darf nicht behindert werden

Zwar unterliegen laut der Instruktion „Sulla riservatezza delle cause“ (Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen dürfen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt sofort in Kraft.

Verletzung der Geheimhaltungspflicht steht unter Strafe

Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderen der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des „Päpstlichen Geheimnisses“ bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt. Als „Päpstliches Geheimnis“ werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.

DT/KNA

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Redaktion Kardinäle Katholische Kirche Papst Franziskus Päpste Reinhard Marx Vatikan

Weitere Artikel

Nach neuen Erkenntnissen zu Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe muss die Geschichte der Reform- und Sexualpädagogik neu geschrieben werden.
02.03.2024, 13 Uhr
Stefan Fuchs

Kirche

Zu Ostern werden nur wenige Pilger erwartet. Es ist Zeit, an die Christen im Heiligen Land zu denken.
27.03.2024, 11 Uhr
Regina Einig