Papst Franziskus hat das sogenannte „Päpstliche Geheimnis“ bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abgeschafft. Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung vom Siegel besonderer Geheimhaltung aus.
Staatliche Anzeigepflicht darf nicht behindert werden
Zwar unterliegen laut der Instruktion „Sulla riservatezza delle cause“ (Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen dürfen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt sofort in Kraft.
Verletzung der Geheimhaltungspflicht steht unter Strafe
Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderen der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des „Päpstlichen Geheimnisses“ bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infrage gestellt. Als „Päpstliches Geheimnis“ werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.
DT/KNA
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