Der amtierende Erzbischof von Melbourne ist weiterhin von der Unschuld des wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell überzeugt. Nachdem Pells Berufung gestern vom Obersten Gericht im Bundesstaat Victoria zurückgewiesen worden war, erklärte Erzbischof Peter Comensoli gegenüber dem australischen Radiosender „3AW“, er zweifele zwar nicht daran, dass das Opfer, der einzige Belastungszeuge, tatsächlich missbraucht worden sei. Er stellte jedoch in Frage, ob Pell der Täter gewesen sei.
"Wirklich geschockt darüber, wie sich die Dinge entwickelt haben"
Er respektiere die Entscheidung der Gerichte, so Comensoli weiter, glaube aber auch den Unschuldsbeteuerungen seines Freundes Pell und werde diesen weiterhin im Gefängnis besuchen. Zudem erklärte der Erzbischof von Melbourne, er sei „wirklich geschockt darüber, wie sich die Dinge entwickelt haben“.
Kardinal Pell soll in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht haben. Der ehemalige Finanzdirektor des Vatikan war bereits im Dezember 2018 von einer Geschworenen-Jury für schuldig befunden worden.
„Ich weiß, dass es unter den Katholiken und
darüber hinaus viele gibt, die Schwierigkeiten
haben werden, sich mit diesem Urteil abzufinden“
Anthony Fisher, Erzbischof von Sydney
Andere katholische Erzbischöfe in Australien reagierten mit Betroffenheit auf das Urteil im Berufungsverfahren. „Ich weiß, dass es unter den Katholiken und darüber hinaus viele gibt, die Schwierigkeiten haben werden, sich mit diesem Urteil abzufinden“, erklärte der Erzbischof von Sydney, Anthony Fisher. Welchen Status der 78-jährige Pell, der nun frühesten 2022 aus dem Gefängnis entlassen werden kann, in der katholischen Kirche innehaben werde, müsse der Vatikan entscheiden.
„Ich gehe davon aus, dass der Heilige Stuhl damit warten wird, bis die Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind“, so Fisher. Noch bleibt dem ranghöchsten katholischen Geistlichen, der jemals wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurde, die Möglichkeit, vor dem Obersten Gericht Australiens eine letzte Berufung einzulegen. Dies muss innerhalb der kommenden 28 Tage geschehen.
DT/mlu
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