MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Kommentar

Pell kann wieder hoffen

Von Anfang an begleiteten Zweifel das Verfahren gegen den australischen Kardinal George Pell. Nachdem Australiens höchstes Gericht eine Berufungsanhörung zugelassen hat, ist alles wieder offen.
Kardinal Pell kann Berufung einlegen
Foto: Stefan Postles (AAP) | Schon im vergangenen August hatten die Anwälte des 78-jährigen Pell vor dem Appellationsgericht in Victoria versucht aufzuweisen, dass das erstinstanzliche Urteil von 2018 falsch gewesen sei.

Die Nachricht aus Australien, dass Kardinal George Pell gegen den in zweiter Instanz ergangenen Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Chorknaben Berufung einlegen kann, lässt hoffen, dass der ehmalige Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats am Ende doch noch auf freien Fuß kommen kann. Stimmen behaupten, die Anklage fuße auf falschen Tatsachen Schon im vergangenen August hatten die Anwälte den 78-Jährige vor dem Appellationsgericht in Victoria versucht aufzuweisen, dass das erstinstanzliche Urteil von 2018 falsch war, weil die Umstände der vermeintlichen Tat in der Kathedrale von Melbourne im Jahr 1997 eine sexuelle Nötigung durch den Kardinal in Messgewändern gar nicht zugelassen hätten. Im Sommer dieses Jahre ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben