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Ein Brief mit Signalwirkung

Die römische Kleruskongregation setzt die Neuordnung der Pfarrstrukturen im Bistum Trier aus.
Vatikan setzt Reform im Bistum Trier aus
Foto: Harald Tittel (dpa) | Rom greift doch ein, wenn Klärungsbedarf besteht, der über Materien hinausgeht, die der Rechtsprechung des einzelnen Bischofs überlassen sind.

In der Sache ist die Anweisung aus Rom für das Bistum Trier klar. Mit einem Schreiben des Präfekten, Kardinal Beniamino Stella, und des Sekretärs, Erzbischof Joel Merciers, an Bischof Stephan Ackermann hat die vatikanische Kleruskongregation die Umsetzung des diözesanen Gesetzes zur Neuordnung der Pfarrstrukturen ab dem Stichtag 1. Januar des kommenden Jahres ausgesetzt. Die Neuordnung beträfe universalkirchliche Regelungen und das Heil der Seelen. In Rom ist eine Beschwerde der priesterlichen Vereinigung „Unio Apostolica Trier“ und ein Antrag einiger Gläubiger des Bistums eingegangen. Beide bitten um die Prüfung der Umsetzung der Beschlüsse der Trierer Diözesansynode von 2013 bis 2016, die ab Januar die Errichtung der ersten Großpfarreien zur Folge gehabt hätte.

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Die Beschwerde der Priester ging bei der Kleruskongregation ein, der Antrag der Laien beim Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte. In Zusammenarbeit haben diese beiden römischen Dikasterien die vorgetragene Einwände gegen die Neuordnung geprüft und als legitim erachtet. Der Advent naht, Weihnachten steht vor der Tür – damit die entsprechenden Gremien der beiden Dikasterien nun den vorgebrachten Klagen auf den Grund gehen können, braucht es schlicht und einfach mehr Zeit – und eine Stellungnahme des Ortsbischofs von Trier. Das alles ist bis zum 1. Januar nicht zu schaffen, also hat Rom das Trierer Kirchengesetz zur Neuordnung der Pfarrstrukturen ausgesetzt.

Genesen am deutschen Wesen?

Von der Bedeutung her ist der Vorgang jedoch nicht zu unterschätzen. Die Winde der Veränderung, die mit dem beginnenden „Synodalen Weg“ durch die deutsche Amtskirche pfeifen, haben durchaus etwas Nationalkirchliches. Das hat zuletzt wieder der Brief der zehn Generalvikare an die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gezeigt. Man wolle, hieß es darin Anfang November, dass sich wesentliche Dinge verändern, mehr Pluralität und Diversität seien erwünscht und erlaubt, man sei bereit, „Reformbeschlüsse“ auch umzusetzen. So als gebe es die Weltkirche nicht. Zwar hat Kardinal Reinhard Marx später klargestellt, dass etwaige Beschlüsse des „Synodalen Wegs“ keinen Ortsbischof binden würden und Vorschläge von gesamtkirchlicher Tragweite am Ende dem Vatikan vorzulegen seien. Aber bei den Verbänden und an der Basis hat sich ein Gefühl breit gemacht, als könne die deutsche Kirche bei Themen wie Zölibat, Frauenweihe und Sexualmoral jetzt eigene Wege gehen.

Rom, und nicht zuletzt Franziskus selbst, haben diesem Gefühl Vorschub geleistet, als sich etwa der Papst entschied, nicht der vom Präfekten der Glaubenskongregation vorgegebenen Linie zu folgen und den Kommunionstreit der deutschen Bischöfe eben nicht zu entscheiden. So dass dann die Oberhirten zwischen Nordsee und Alpen bei der Zulassung von nichtkatholischen Ehepartnern zur Kommunion verfügen konnten, was sie wollten.  

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Rom greift doch ein

Da hat jetzt die Entscheidung der Kleruskongregation Signalwirkung. Rom greift doch ein, wenn Klärungsbedarf besteht, der über Materien hinausgeht, die der Rechtsprechung des einzelnen Bischofs überlassen sind. Und wenn es um die Sakramentenspendung und die Figur des Priesters in der Pfarrgemeinde geht, ist das Eingemachte des Glaubens, das Heil der Seelen, sind universalkirchliche Fragen angesprochen.

Und noch etwas: Die Laien wie auch – so im Fall Trier – die einfachen Priester sind kein stimmloses Vieh, das sich von den Funktionären der Amtskirche durch alle x-beliebigen Gatter drängen lassen muss. Auch sie haben Rechte, auch sie haben eine Stimme – und werden im Ernstfall von Rom gehört und ernst genommen. Zwar gibt es im Vatikan einige Dikasterien, die – man denke an die Kongregation für die integrale Entwicklung des Menschen, die Akademie für das Leben oder die für die Sozialwissenschaften – agieren nur noch wie NGOs. Aber es gibt auch Kongregationen, die arbeiten noch und haben Kirchenrecht und Katechismus nicht im Archiv entsorgt.

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