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Kölner Jurist: Eilantrag zur Wiederherstellung öffentlicher Gottesdienste

Das andauernde und generelle Verbot von Gottesdiensten sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, erklärt ein Kölner Jurist. In einem Eilantrag fordert er die Aufhebung des Verbots für die Kar- und Ostertage.
Kölner Dom
Foto: Adobe Stock | Das Erzbistum Köln kommt nicht zur Ruhe.

Ein Kölner Rechtsanwalt hat beim Generalvikariat des Erzbistums Köln einen Eilantrag „zur begrenzten Wiederherstellung öffentlicher Gottesdienste in einer Kirche des Erzbistums“ gestellt. Der Jurist und Insolvenzverwalter Hans-Gerd H. Jauch fordert in dem der „Tagespost“ vorliegenden Dokument, dass das Erzbistum in einer „von ihm auszuwählende Kirche im Umkreis von 20 Kilometern um den Wohnsitz des Antragstellers das unter dem 31.03.2020 (…) publizierte Dekret, wonach die Feier von öffentlichen Gottesdiensten an allen Orten bis auf weiteres eingestellt ist“, bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen aufhebt. Laut Antrag sollen unter Beachtung verschiedener Gesundheitsschutzmaßnahmen wie etwa Mindestabstand und Besucherregistrierung die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostermontag für die Mitfeier der Gläubigen geöffnet werden.

„Der Bischof soll die notwendigen Schritte ergreifen, um unter entsprechenden Auflagen, wie sie in Bibliotheken und beim Supermarkt gelten, die Gottesdienste in der Karwoche und an Ostern zu ermöglichen“, erklärt Jauch gegenüber dieser Zeitung. „Die Gottesdienstverbote waren allenfalls zu Beginn der Krise noch vertretbar; aber inzwischen sind dreieinhalb Wochen vergangen“, so der Jurist. Es liege auf der Hand, dass mit entsprechenden Auflagen das Ziel der Einschränkung der Pandemie ebenso gesichert werden könne. Wenn man in Betriebskantinen sitzen und essen kann, könne man auch in der Kirche beten. „Angesichts dieser Möglichkeiten ist das Totalverbot unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“, ist Jauch überzeugt. „Das gilt erst recht, weil die freie Religionsausübung eigens in der Verfassung in Art. 4 Abs. 2 GG garantiert ist.“ Das könne durch kein Infektionsschutzgesetz ausgehebelt werden. Man müsse dieses Recht nur gegen das Recht anderer Bürger auf Leib und Leben abwägen. „Bei solchen konkurrierenden Verfassungsgütern ist ein Weg zu wählen, der beide möglichst weit zur Geltung kommen lässt. Ein stupides Totalverbot auch noch nach dreieinhalb Wochen blendet unnötigerweise das Recht auf freie Religionsausübung einseitig und vollständig aus. Damit ist die Fortgeltung des Totalverbots klar verfassungswidrig.“

„Mit der Aussetzung der Sonntagspflicht und
dem Verweis auf heilige Messen in den elektronischen
Medien machen es sich die Bischöfe zu einfach“

Jauch begründet seine Forderung auch mit dem katholischen Kirchenrecht, wonach „jeder Katholik die Pflicht, aber auch das Recht zum Gottesdienstbesuch“ hat. „Damit korrespondiere die Pflicht des Bischofs, mir den Besuch nach Kräften zu ermöglichen. Dazu gehört, dass der Bischof, vertreten durch den Generalvikar, gegen staatliche Verbote des Gottesdienstes die gebotenen und ohne weiteres möglichen Schritte ergreift, zumindest einmal ganz deutlich seine Stimme erhebt“, führt Jauch aus. Die Kirche habe am Anfang zu recht den staatlichen Forderungen nach einem Gottesdienstverbot entsprochen. „Seitdem ruhen sich die Bischöfe jedoch auf dem Narrativ eines ,schmerzlichen' Verzichts aus Nächstenliebe, um Menschenleben zu retten, aus“, kritisiert Jauch. „Das Bessere ist des Guten Feind: Gottesdienste unter strengen Auflagen erreichen das Ziel ebenso.“ Diese böse Tat zur Erreichung eines guten Ziels habe bereits Papst Benedikt XVI. stets als Werte-Relativismus gegeißelt. 

„Mit der Aussetzung der Sonntagspflicht und dem Verweis auf heilige Messen in den elektronischen Medien machen es sich die Bischöfe zu einfach. Das ist kein vollwertiger Ersatz für den realen Messbesuch“, so Jauch. Es befreie die Bischöfe nicht von ihrer Pflicht, den realen Messbesuch nach Kräften zu gewährleisten. „Aber sie versuchen es nicht einmal.“

Große Hoffnung auf einen Erfolg seines Antrages hat Jauch indes nicht. Es solle jedoch nichts unversucht bleiben. „Ich schulde nur das Bemühen, nicht den Erfolg“, erklärt er. Eine Stellungnahme des Erzbistums Köln ist von der „Tagespost“ angefragt und steht noch aus.

DT/ama

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