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Kirchenrechtler Lüdecke: Kaum Spielraum für Reformen

Mögliche Beschlüsse des Synodalen Wegs würden für die Bischöfe keine rechtliche Verbindlichkeit erzeugen, meint der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Änderungen seien nur dort möglich, wo das Lehramt nicht von göttlichem Recht spreche.
Kirchenrechtler Lüdecke stellt Synodalen Weg in Frage
Foto: Nadine Malzkorn | Der Begriff „Synodalität“ sei in der katholischen Welt weit überwiegend nur ein anderes Wort für „Beratung“, betont Kirchenrechtler Lüdecke.

Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke sieht im Rahmen des Synodalen Wegs wenig Spielraum für tiefgreifende Reformen innerhalb der katholischen Kirche. Er halte es für „Augenwischerei“, dass es bis Herbst 2021 zu verbindlichen Beschlüssen komme, meint Lüdecke im Gespräch mit der „Katholischen Nachrichten-Agentur“ (KNA). „Das Wort ,verbindlich' taucht bezeichnenderweise in der Satzung des Synodalen Weges an keiner Stelle auf. Für die Bischöfe erzeugen mögliche Beschlüsse keine rechtliche Verbindlichkeit.“ Der Begriff „Synodalität“ sei in der katholischen Welt weit überwiegend nur ein anderes Wort für „Beratung“.

Nutzen des Synodalen Wegs in Frage gestellt

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Kirchenrechtlich hält Lüdecke Änderungen nur an Stellen für denkbar, „wo etwas lehramtlich nicht als göttliches Recht und damit als unabänderbar deklariert ist“. Priestermangel begegne man amtlich etwa, indem man die Größe der Gemeinden ausdehne oder Laien mit zusätzlichen Aufgaben betraue, „sofern sie nicht an den Wesenskern des Priesteramtes rühren“. Wenn eine Mehrheit der Bischöfe eine Weihe von Frauen zu Diakoninnen für wünschenswert hielte, gibt der Kirchenrechtler zu bedenken, dann hätten sie schon lange nach Rom gehen können, um eine Sondererlaubnis, ein „Indult“, zu erbitten. „Für das alles braucht es den Synodalen Weg nicht“, so Lüdecke.

Lüdecke drückt auch sein Bedauern darüber aus, dass das Thema Missbrauch beim Synodalen Weg seiner Wahrnehmung nach in den Hintergrund rücke. Die Bischöfe hätten festgestellt, dass sie ihre Glaubwürdigkeit aufgrund des Missbrauchsskandals verloren hätten. „Das war 2010 auch schon der Fall – aber offenbar sind sie erst mit der jüngsten Untersuchung, der MHG-Studie von 2018, zu dieser Erkenntnis gelangt“, so Lüdecke. Unter diesem Eindruck hätten sie zusammen mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) den Synodalen Weg gestartet. Dabei gehe es jetzt aber um andere Dinge.

Papstschreiben geht "kein Jota" über geltendes Kirchenrecht hinaus

Auf die Frage, ob das jüngst veröffentlichte nachsynodale Papstschreiben „Querida Amazonia“ Interpretationsspielraum für mögliche Reformen lasse, antwortet Lüdecke: „Das Papstschreiben geht im Verständnis von Kirche, vom Amt und dem Verhältnis der Geschlechter nicht ein Jota über die klassische Lehre und das geltende Kirchenrecht hinaus.“ Das bedeute beispielsweise, dass das Priesteramt zentral sei. Nur der Priester repräsentiere Christus. „Er wird zwar als Diener bezeichnet, aber er ist den Laien übergeordnet. Wer etwas anderes behauptet, liegt falsch.“

DT/mlu

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