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Kirchenrechtler Haering: Nottaufe kann nicht verboten werden

Das Wort „Geistermessen“ ist töricht, sagt der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB.
Coronavirus - Gottesdienst Freiburg
Foto: Patrick Seeger (dpa) | "Gottesdienste, die von vielen Menschen besucht werden, können leicht zum Anlass einer Übertragung des gefährlichen Virus werden", meint der Kirchenrechtler Stephan Haering. Im Bild: Eine Nonne verfolgt den katholischen Gottesdienst im Freiburger Münster.

Die niederländischen Bischöfe haben nach Verlängerung des staatlichen Versammlungsverbots öffentliche Feiern von Gottesdiensten bis 1. Juni ausgesetzt. Ist diese Entscheidung alternativlos? Die kirchlichen Autoritäten müssen die Regelungen, die von den staatlichen Behörden im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung erlassen werden, beachten. Gottesdienste, die von vielen Menschen besucht werden, können leicht zum Anlass einer Übertragung des gefährlichen Virus werden. Daher ist eine Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste gerechtfertigt. Es haben sich bereits Ersatzformen entwickelt, nämlich die Übertragung von Gottesdiensten per Livestream. Möglicherweise lassen die Anordnungen einen gewissen Spielraum zu, etwa die Feier ...

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