Vor dem vierten Fastensonntag "Laetare" hat Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, im Auftrag von Papst Franziskus das Dekret "In Zeiten von Covid-19" erlassen. Das Dekret enthält Richtlinien für die Feier des "Triduum Sacrum": Die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostersonntag können von Priestern, sofern nötig, in Pfarrkirchen und Kathedralen auch "ohne physische Teilnahme von Gläubigen" gefeiert werden. Das Verbot für Priester, die Messe vom Letzten Abendmahl einzeln ohne Anwesenheit von Gläubigen zu zelebrieren, ist in diesem Jahr aufgehoben. Der Ritus der Fußwaschung, der nicht obligatorisch ist, entfällt.
Würzburg
Kirche und Corona: Im liturgischen Ausnahmezustand
Ostern ohne Beichte und Eucharistieempfang? Was die Kirche den Gläubigen angesichts der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nun empfiehlt.