MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Der Fall Pell

Kardinal Pell legt erneut Berufung ein

Vor gut einer Woche wurde die Berufung von George Pell gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Nun wendet sich der australische Kardinal an die letztmögliche Instanz.
Fall Kardinal Pell: Anwälte legen Berufung ein
Foto: Erik Anderson (AAP) | Seit Dezember 2018 ist Kardinal George Pell verurteilter Sexualstraftäter. Dagegen legt der 78-Jährige erneut Berufung ein.

Kardinal George Pell hat erneut Berufung gegen sein Verurteilung als Sexualstraftäter eingelegt. Wie die „Catholic News Agency“ (CNA) am Montag berichtete, hat der 78-jährige Australier damit die letzte mögliche Instanz angerufen. Nachdem das Oberste Gericht im Bundesstaat Victoria bereits eine erste Berufung zurückgewiesen hatte, soll sich nun der High Court von Australien in Canberra erneut mit dem Fall befassen. Derzeit verbüßt Pell eine sechsjährige Haftstrafe. Im Dezember 2018 hatte ihn eine Geschworenen-Jury für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Chorknaben missbraucht und einen anderen belästigt zu haben.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich