Das Bistum Fulda will auch weiterhin Entschädigungen an die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche nicht aus Kirchensteuermitteln zahlen. Dies habe der Kirchensteuerrat entschieden, wie das Bistum Fulda mitteilte. Stattdessen soll aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls eine Summe für Entschädigungszahlungen bereitgestellt werden.
Zahlungen aus Eigenvermögen und von Tätern
Der Kirchensteuerrat entscheidet im Bistum Fulda auch über die Verwendung der Erträge des Bischöflichen Stuhls. „Ich bin dankbar, dass der Kirchensteuerrat sich dieser meiner Empfehlung angeschlossen hat“, erklärte der Fuldaer Bischof Michael Gerber. Bei den Rücklagen aus dem Bischöflichen Stuhl, die für künftige Entschädigungszahlungen verwendet werden sollen, handele es sich um den Teil des Bistumsvermögens, der sich nicht aus Kirchensteuermitteln speise.
Auch bisher habe man Anerkennungszahlungen an Betroffene geleistet und Therapiekosten übernommen, heißt es darüber hinaus aus dem Bistum Fulda. Und auch diese Zahlungen „in Anerkennung erlittenen Leids“ seien aus Mitteln geleistet worden, die nachweislich aus dem Eigenvermögen des Bischöflichen Stuhls stammten, sowie aus finanziellen Leistungen von Tätern, soweit diese noch am Leben gewesen seien.
Neue Regeln für Entschädigungszahlungen geplant
Die Diskussion über die Zahlungen an Missbrauchsopfer hatte zuvor der Trierer Bischof Stephan Ackermann befeuert: Mitte November erklärte er, dass er keine Alternative zur Kirchensteuer sehe, um die Entschädigungsleistungen zu finanzieren. Dagegen hatten sich bereits die Diözesen Rottenburg-Stuttgart, Freiburg, Mainz und Limburg gewandt. Die bisherigen Regeln der DBK sehen vor, dass Betroffene zur „Anerkennung zugefügten Leids“ Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro erhalten, in Einzelfällen auch mehr.
Eine unabhängige Arbeitsgruppe hatte im September ein Arbeitspapier vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass Missbrauchsopfer künftig mit bis zu 400.000 Euro Entschädigungszahlungen von Bistümern und Orden rechnen können. Darin waren für eine Neuregelung zwei Modelle vorgeschlagen worden. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen.
DT/mlu
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe