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Beim I. Vatikanischen Konzil ging es um das Ganze

Der Zeitpunkt für ein Konzil war gekommen. Die historische Situation machte es nötig, Weichen zu stellen, die in unsere Zeit hinein wirken. Warum das Erste Vatikanische Konzil gerade heute von aktueller Bedeutung ist.
Unfehlbar, aber nicht über dem Glauben stehend: Papst Pius IX.
Foto: Alamy Stock | Unfehlbar, aber nicht über dem Glauben stehend: Papst Pius IX.

Am 150 Jahrestag der Verkündigung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes veröffentlicht "Die Tagespost" erneut diesen Grundlagenbeitrag von Walter Kardinal Brandmüller. 


Zwei Menschenalter waren vergangen, seitdem das Heilige Römische Reich in Revolution und napoleonischen Kriegen untergegangen war, als Pius IX. (1846–1878)  ein Allgemeines oder Ökumenisches Konzil einberief.

Gründe für das Erste Vatikanische Konzil

Im Heimatland der protestantischen Reformation war um die Mitte des 19. Jahrhunderts der einst selbstverständliche Glaube im Lärm von technischem Fortschritt und Industrialisierung untergegangen. Wer als gebildet gelten wollte, hatte Darwins „Ursprung der Arten“, Ernst Haeckels „Welträtsel“, Büchners „Kraft und Stoff“ gelesen und teilte Feuerbachs Überzeugung, dass „der Mensch ist, was er isst“, und dass dieser Mensch „Gott nach seinem Bilde erschaffen“ habe.

Und in Italien war das freimaurerische Risorgimento am Werk der Zerstörung der territorialen und kulturellen Vielfalt der Halbinsel mit dem Ziel einer staatlichen Einheit unter antikatholischem Vorzeichen. Zugleich aber war die Kirche seit dem letzten Konzil, dem Tridentinum, nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich in allen Erdteilen gegenwärtig und zur Weltkirche geworden. Damit hatten sich auch die entsprechenden Probleme vermehrt. Es ist darum bemerkenswert, dass das Konzil trotz der anstehenden aktuellen Fragen weder die Kirchenpolitik noch innerkirchliche Reformmaterien, sondern die Grundlagen des Glaubens auf die Agenda setzte.

Lehre der Kirche über Gott den Schöpfer

Das Ergebnis war die bis heute in ihren Grundaussagen aktuelle Konstitution „Dei Filius“ über den katholischen Glauben. Es war also die Lehre der Kirche über Gott den Schöpfer, über die göttliche Offenbarung und den Glaubensakt ebenso darzulegen wie das Verhältnis von Vernunft und Glauben. Gerade letzteres Kapitel hätte, wenn es denn in gebührendem Umfang rezipiert und vertieft worden wäre, den verhängnisvollen Irrweg des Modernismus vermeiden lassen.

Es genüge, hier auf den letzten Absatz der Konstitution zu verweisen, wo ausdrücklich betont wird, was schon Vinzenz von Lerins († circa 450) geschrieben hatte:

„So möge wachsen und in vieler Hinsicht mächtig gedeihen … in der ganzen Kirche im Verlauf der Zeiten und Jahrhunderte: Einsicht, Wissenschaft und Weisheit, jedoch nur in der ihnen entsprechenden Art, das heißt in derselben Lehre, demselben Sinn und im selben Urteil.“

Angesichts dieses als Schlussakkord der Konstitution betrachteten Textes von Geschichtsvergessenheit zu sprechen, scheint nur möglich, wenn man, wie dann der Modernismus der Jahrhundertwende, unter Geschichtlichkeit nicht nur ein „anders werden“, sondern ein „etwas anderes werden“ von Glauben und Kirche verstand. Dazu das Konzil: „Wenn jemand sagt, es sei möglich, dass den von der Kirche vorgelegten Dogmen infolge des Fortschritts der Wissenschaft einmal ein anderer Sinn zuzusprechen sei als der, welcher dem Verständnis der Kirche in Vergangenheit und Gegenwart entspricht, gelte das Anathem.“ Damit war jede Übertragung des weit verbreiteten Evolutionismus auf das Gebiet des Glaubens eine entschiedene Absage erteilt.

Überzahl weltlicher, politisch-ökonomischer Themen

Über diese Fragen beriet und beschloss das Konzil in dem historischen Augenblick, in dem das Ende des päpstlichen Rom unmittelbar zu befürchten war. Über die Grundlagen des Glaubens zu beraten, ohne an das brennend Aktuelle zu denken – war das nicht absurd? Dass man es dennoch tat, war ein Zeichen dafür, dass Papst und Konzilsväter sich der wahren Herausforderung des Augenblicks bewusst waren – und das war mehr als die dahinschwindende weltliche Herrschaft der Päpste.

Nun vergleiche man damit die Agenda der eben beendeten Amazonas-Synode und jene des bevorstehenden deutschen Synodalen Weges. In einem Fall haben wir eine Reihe in der Überzahl weltlicher, politisch-ökonomischer Themen, im anderen Fall soll es um „Macht, Partizipation, Gewaltenteilung“ gehen, um Sexualmoral, „Priesterliche Lebensformen“ (also Relativierung oder Aufhebung des Zölibats) sowie „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“. Was bedeutet eine solche Themenauswahl? Göttliche Offenbarung, Menschwerdung Gottes in Jesus Christus, Erlösung durch seinen Tod und Auferstehung, eschatologische Vollendung – der Schöpfung –, all das spielt für den deutschen Katholizismus offenbar keine Rolle mehr. Zu meinen, man könne mit einer solchen, theologisch degenerierten Agenda auch nur einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken, ist eine grotesk-komische Illusion.

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"Pastor aeternus" behandelt die lehramtliche Unfehlbarkeit

Nun aber ist von der zweiten Konzilskonstitution „Pastor aeternus“ zu handeln, die gerade noch vor dem kriegsbedingten Abbruch des Konzils am 18. Juni 1870 verabschiedet werden konnte. Diese Konstitution behandelt die lehramtliche Unfehlbarkeit – besser: Irrtumslosigkeit – des Papstes. Im Vorfeld hatte die ebenso polemische wie theologisch uninformierte Diskussion über die Unfehlbarkeitsfrage schon die Vorbereitungsphase des Konzils belastet. Namentlich von den Gegnern einer Lehrdefinition der Infallibilität waren groteske Vorstellungen in die Welt gesetzt worden, um die eventuelle dogmatische Definition dieser Lehre von vornherein zu diskreditieren. Besonders durch diese Polemik wurde auf Seiten der Befürworter des Dogmas manch enthusiastische, übertreibende Vorstellung von dessen Aussageabsicht provoziert. Indes erbrachte die nicht weniger intensive Behandlung dieses Themas durch das Konzil ein Ergebnis, dem 533 von 535 Konzilsväter ihre Zustimmung gaben. 56 Bischöfe waren, um nicht mit „non placet“ – „Nein“ abstimmen zu müssen, vor der feierlichen Sitzung abgereist. Dem Papst gegenüber hatten sie in einem respektvollen Schreiben ihren Schritt begründet.

Das Konzil lehrte also, dass der Papst, wenn er eine für die gesamte Kirche letztverbindliche Entscheidung in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre fällt, kraft des Beistands des Heiligen Geistes vor Irrtum bewahrt wird. Indem dieser Fall des unfehlbaren Lehrens nur unter den genannten Bedingungen anzunehmen war, hat das Konzil allen übertreibenden Missverständnissen den Boden entzogen. Dennoch konnte sich in der Diskussion mit den Konzilsgegnern, weniger in Theologenkreisen als im Kirchenvolk, manch überhöhende, enthusiastische Vorstellung halten – zumal die gewinnende Person des Papstes und sein Schicksal als „Gefangener im Vatikan“ ihm bald die Zuneigung und Verehrung der katholischen Welt eintrug. Nun ist grundsätzlich zu bemerken, dass die Kirche Jesu Christi weder eine Monarchie noch eine Demokratie ist, sie ist ein Mysterium. Ähnlich wie Jesus Christus wahrer Gott und wahrer Mensch ist, ist die Kirche geheimnisvoller Leib Christi – „Corpus Christi mysticum“ – und menschliche Gemeinschaft, deren Verfassung sich aus Schrift und Tradition ergibt: die auf heiliger Weihe beruhende Nachfolge in der Sendung der Apostel. Das aber bedeutet, dass der Nachfolger des Apostels Petrus mit all den ihm verliehenen Vollmachten nicht über der Kirche und ihr schon gar nicht gegenübersteht, sondern – wie das Haupt nicht vom Leib getrennt – dessen Glied ist. So wie Herz, Lunge und so weiter vom Haupt in ihrer Funktion geleitet werden, ist ebenso das Haupt von den übrigen Organen abhängig. Es ist eben ein – geheimnisvoller – Organismus. Und in diesen ist das Haupt organisch eingebunden.

"Der Papst darf, moralisch gesehen,
keineswegs alles tun, was er,
juristisch gesehen, tun könnte"

So etwa kann der Papst nicht die Verfassung der Kirche, die auf heiliger Weihe und Sendung beruhende Hierarchie von Bischöfen, Priestern und Diakonen, und schon gar nicht seine eigene Stellung als Petrus-Nachfolger ändern. Ebenso ist der Papst den Normen des Naturrechts wie den sittlichen Geboten des Alten wie des Neuen Testaments unterworfen. Der Papst darf also, moralisch gesehen, keineswegs alles tun, was er, juristisch gesehen, tun könnte. Diese beiden Ebenen, die moralische und die juristisch-kanonische, sind zwar zu unterscheiden, aber im konkreten Fall zur Deckung zu bringen.

Im Bezug auf das Unfehlbarkeitsdogma hat das Zweite Vatikanum die Formulierung des Vorgängerkonzils mit nahezu gleichen Worten aufgegriffen und vertiefend weitergeführt. So aber geschieht Tradition – das treue Weiterreichen des geoffenbarten Glaubensgutes – an die jeweils nächste Generation. Deren neue Fragen fordern Antworten, die das Lehramt der Kirche, die Fülle der Überlieferung interpretierend, gibt. Daher ist es nicht möglich, dass ein Konzil dem anderen widerspricht. Dies gilt in vollem Umfang auch von den beiden Vatikanischen Konzilien. „Natura non facit saltus“ – die Natur macht keine Sprünge. In ähnlicher Weise gibt es auch in Lehre und Leben der Kirche Entfaltung, Vertiefung des Glaubens – nicht aber Bruch noch Sprünge. Garant hierfür ist der Heilige Geist, den Jesus Christus seiner Kirche verheißen und gesandt hat.

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