Der Primas von Gallien geht an diesem Donnerstag in Lyon in Berufung gegen seine Bewährungsstrafe. Kardinal Philippe Barbarin war im März in erster Instanz verurteilt worden, weil er einen Priester, der vor 1991 mehrere Minderjährige sexuell missbraucht hatte, nicht angezeigt hatte. In Frankreich besteht eine strafbewehrte Pflicht, Missbrauchsfälle der Justiz zu melden. Gegen das Urteil legte der Kardinal Berufung ein. Er hat sich seit dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens zurückgezogen und lässt seine Amtsgeschäfte ruhen.
Lyon
Barbarin wieder im Visier der Medien
Vor dem Berufungsverfahren steht der Kardinal am Pranger.