Aachen (DT/KNA) Im Bistum Aachen ist am 1. Juli das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft getreten. Die „maßvolle Neufassung“ schaffe ein Balance zwischen den hohen Ansprüchen der katholischen Glaubenslehre und den Entwicklungen im Leben Einzelner, erklärte Generalvikar Andreas Frick. „Die neue Grundordnung zeigt, dass Lebensbrüche nicht unbedingt im Widerspruch zum kirchlichen Dienst stehen müssen.“ Die deutschen Bischöfe hatten im Mai eine modernisierte Fassung der Grundordnung veröffentlicht. Danach sollen Wiederheirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nur noch in schwerwiegenden Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Einen Kündigungsautomatismus gibt es nicht.