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Zeichen tätiger klösterlicher Reue

Abtei Ettal will Missbrauchsopfer aus Internatsschule individuell entschädigen – Beschlüsse der Bischofskonferenz dienen als Orientierungshilfe – Keine Pauschalbeträge

Ettal (DT/KNA) Kloster Ettal will die Opfer von Misshandlung und Missbrauch in seiner Internatsschule individuell entschädigen. Wie der von der Abtei beauftragte ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch am Donnerstag vor Journalisten in der Abtei ausführte, werden die Benediktiner aus eigenem Vermögen einen Entschädigungsfonds über 500 000 Euro auflegen. Eine vom Kloster unabhängige Kommission unter Vorsitz der früheren Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Edda Huther, werde über die Zahlungen entscheiden. Die Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz dienten als „Orientierungsgröße“, es solle aber keinen Pauschalbetrag wie bei den Jesuiten geben.

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